Streit um Eigentalstrasse geht in eine weitere Runde
Die Gemeinde Nürensdorf muss eine Einzelinitiative zur Eigentalstrasse an der Gemeindeversammlung zur Abstimmung bringen.
Schon seit Jahren gab es Streit um die Nutzung der Eigentalstrasse, welche die Gemeinden Nürensdorf und Oberembrach verbindet und dabei durch ein Naturschutzgebiet führt. Ein kürzlich publizierter Bundesgerichtsentscheid dürfte den Streit nun um ein Kapitel verlängern.
Das oberste Gericht hat entschieden, dass eine von einem Nürensdorfer Einwohner eingereichte Einzelinitiative gültig ist und an einer Gemeindeversammlung zur Abstimmung gebracht werden muss.
Die Initiative verlangt vom Gemeinderat, den weiteren, «möglichst uneingeschränkten Betrieb der Strasse sicherzustellen». Der Gemeinderat erklärte die Einzelinitiative im Januar 2022 für ungültig, weil diese so gar nicht umsetzbar sei.
Der Betrieb und die bevorstehende Schliessung der Strasse seien schon vor Jahren verbindlich geregelt worden, argumentierte der Gemeinderat. Zudem betreffe die Einzelinitiative einen Gegenstand, der weder der Abstimmung an der Gemeindeversammlung, noch der Abstimmung an der Urne unterworfen sei.
Bundesgericht stützte den Entscheid des Verwaltungsgerichts
Der Nürensdorfer Einwohner zog den Entscheid an den Bezirksrat Bülach weiter, welcher der Gemeinde Recht gab. Das Verwaltungsgericht stiess den Entscheid jedoch um. Und das Bundesgericht stützte letztlich den Entscheid des Verwaltungsgerichts – weil der Nürensdorfer Gemeinderat seine Beschwerde dagegen einen einzigen Tag zu spät einreichte.
Mit dem Inhalt setzten sich die Richter in Lausanne deshalb gar nicht mehr näher auseinander.
Der aktuelle Betrieb sowie die Zukunft der Eigentalstrasse sind seit 2017 folgendermassen geregelt: Während rund fünf Monaten im Jahr ist die Strasse im Unterland aus Umweltschutzgründen für den Verkehr ganz oder teilweise gesperrt. Im Frühling und im Herbst gibt es eine nächtliche Sperrung wegen der Amphibienwanderung, im Sommer eine Totalsperrung wegen der Jungtiere.
Dieses Regime soll bis 2027 gelten – dann wird die Verbindung für den motorisierten Verkehr endgültig geschlossen. Darauf haben sich die Gemeinden Kloten, Nürensdorf, Oberembrach und der Kanton im Jahr 2017 geeinigt, trotz Widerstand von einem Teil der Einwohner in den Gemeinden.
Rechtlich ist es möglich, an der Vereinbarung zu rütteln
Die Einzelinitiative, über die nun in Nürensdorf abgestimmt werden muss, will an der damaligen Vereinbarung rütteln. Dies sei rechtlich möglich, heisst es im Entscheid des Verwaltungsgerichts.
Laut dem Entscheid steht die konkrete Forderung der Initiative nicht zweifelsfrei fest. Nach dem Grundsatz «im Zweifel für die Volksrechte» müsse der bei der Auslegung vorhandene Spielraum aber so genutzt werden, dass eine Initiative gültig sei.
Das Verwaltungsgericht interpretierte die Forderung der Initiative deshalb so, dass die Gemeinde lediglich verpflichtet sei, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln auf den weiteren Betrieb der Strasse hinzuwirken.
Dies sei trotz der längst geschlossenen Vereinbarung mit den anderen Gemeinden und dem Kanton möglich. Die Initiative müsse deshalb an einer Gemeindeversammlung zur Abstimmung gebracht werden. (Entscheid 1C_307/2022 vom 31. Mai 2022)