Mulde für gebührenpflichtiges Grüngut in Wiliberg
Wie die Gemeinde Wiliberg mitteilt, steht im Buchacker ab circa Mitte März 2022 die Mulde für Grünabfälle, Äste oder Rasen zur Verfügung.
Für Grünabfälle, Äste oder Rasen usw. steht im Buchacker ab circa Mitte März 2022 die Mulde zur Verfügung. Gemäss gültigem Abfallreglement (seit 1. Januar 2016) ist auch die Entsorgung von Grüngut gebührenpflichtig. Jeder Haushalt, welcher dieses Angebot nützen will, hat eine Jahresgebühr von 80 Franken zu entrichten.
Analog vergangenen Jahren wird allen Haushaltungen – zusammen mit der Rechnung für die Abfall-Grundgebühr – ein zusätzlicher Einzahlungsschein für die Überweisung der Grüngut-Jahresgebühr zugestellt. Die Berechtigten werden nach Zahlungseingang auf einer Tafel bei der Mulde veröffentlicht.
Wird vergär- oder kompostierbarer Abfall ohne Entrichtung der Jahresgebühr deponiert, kann vom Gemeinderat eine Busse von bis zu 2000 Franken ausgesprochen werden. Man soll beachten, dass es verboten ist, das Grüngut neben der Mulde zu deponieren.