Schöftland entscheidet am 25. November 2024 über die Teiländerung der Nutzungsplanung Hegmatte zur langfristigen Sicherung der Landschaft.
Gemeindeverwaltung Schöftland Schloss.
Gemeindeverwaltung Schöftland Schloss. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Schöftland berichtet, soll mit der Teiländerung der Nutzungsplanung Hegmatte die Landschaftskammer als das erhalten bleiben, was sie heute ist: eine offene Landwirtschaftsfläche. Zur langfristigen Sicherung der Hegmatte in ihrer heutigen Form und Funktion wird die Hegmatte mit der Landschaftsschutzzone überlagert. Der Kanton hat die Vorlage abschliessend vorgeprüft.

Die bereinigte Teiländerung der Nutzungsplanung inklusive Mitwirkungsbericht, wurde im Frühling 2024 öffentlich aufgelegt. Die einzige Einwendung wurde durch den Gemeinderat abgehandelt. Ein entsprechender Einwendungsentscheid mit Abweisung der Einwendung liegt vor.

Die Teilrevision Nutzungsplanung Hegmatte, Überlagerung Schutzzone kann somit der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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