Wie die Gemeinde Luterbach berichtet, erhalten die Hundehalter eine Rechnung zur Begleichung der Hundesteuer 2022.
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Die Gemeinde Luterbach macht alle Hundehalter der Gemeinde darauf aufmerksam, dass die Hundesteuer für das Jahr 2022 fällig ist.

Zur Begleichung der Hundesteuer 2022 werden die Hundehalter eine Rechnung erhalten. Bei nicht Bezahlen der Hundesteuer muss eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.

Ist ein Hund nach dem 1. April 2022 drei Monate alt oder wird neu erworben, ist dies innert 14 Tagen zu melden. Sämtliche Änderungen (verstorben, Besitzerwechsel), welche nicht Amicus gemeldet werden/wurden, müssen der Gemeinde mittgeteilt werden.

Hundehalter, die der gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, machen sich strafbar.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für die fristgerechte Erfüllung der Melde- und Abgabepflicht.

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