Bezirksgericht Meilen verurteilt zwei Telefonbetrüger

Das Bezirksgericht Meilen hat am Dienstag zwei Männer verurteilt, die an einem Telefonbetrug beteiligt waren. Die beiden wurden beim Beute Abholen erwischt.

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Telefonbetrüger geben sich oft als Polizisten aus. (Symbolbild) - dpa

Das Bezirksgericht Meilen hat am Dienstag zwei Männer verurteilt, die an einem Telefonbetrug beteiligt waren. Die beiden wurden erwischt, als sie bei einer Frau in Meilen ein Couvert voll mit Banknoten abholen wollten. Statt Geld gab es nun eine Strafe.

Der 32-jährige Rumäne und sein Komplize, ein 33-jähriger Deutscher, wurden wegen versuchten Betrugs im abgekürzten Verfahren zu Freiheitsstrafen von je 15 Monaten verurteilt. Der Vollzug der Strafen wird bedingt aufgeschoben, die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Betrüger geben sich als Polizisten aus

Die beiden waren Mittäter einer unter dem Namen «falscher Polizist» bekannten Telefonbetrugs-Masche. Sie wurden am 21. Juli letzten Jahres verhaftet, als sie vor der Haustüre ihres vermeintlichen Opfers in Meilen ein Couvert mit Banknoten abholen wollten. Seither sassen beide in Untersuchungshaft.

Die Sache tue ihm leid, sagte der Deutsche. Er habe in der Zwischenzeit seine Arbeitsstelle und möglicherweise auch seine Wohnung verloren. Er habe seinen rumänischen Bekannten in die Schweiz gefahren, weil dieser ihm gesagt habe, dass er dann seine Schulden bei ihm begleichen könne.

Die Schulden kämen daher, dass der Deutsche ihm Kokain verkauft habe, behauptete der Rumäne. Er habe im vergangenen Jahr sehr viel Kokain konsumiert und sei total abgestürzt. So sei er auch an die falschen Leute geraten, die ihn dann in die Sache mit dem Telefonbetrug hineingezogen hätten. Es handle sich dabei um eine Gruppe von Türken, «böse Leute», wie er sagte.

Auch er bereute seine Tat. Und konnte den rund sieben Monaten im Gefängnis sogar etwas Positives abgewinnen: «Ich wäre sonst wahrscheinlich mittlerweile tot. Ich habe soviel Kokain konsumiert, dass ich kaum noch gegessen habe. Ich habe 20 Kilo abgenommen und ausgesehen wie ein Penner.»

Die Auftraggeber hätten ihm 20 Prozent der Beute in Aussicht gestellt. Die Hälfte davon habe er seinem Mittäter geben wollen.

10'000 Franken Beute

Komplizen der beiden kontaktierten im Vorfeld der gescheiterten Geldabholung die Frau in Meilen, die sie aufgrund ihres Vornamens für bereits etwas älter hielten, mehrfach telefonisch. Sie gaben sich als Herr Berger und Herr Schrader von Europol aus.

Sie erzählten der Frau, dass es Einbrüche in ihrer Nachbarschaft gegeben habe. Die Polizei habe an einem der Tatorte ein Notizbuch gefunden, in dem ihr Name und ihre Adresse aufgeführt seien. Zudem stehe dort, dass sie und ihr Mann einen grösseren Betrag auf dem Bankkonto hätten.

Die Täter forderten die Frau auf, sie solle 10'000 Franken von ihrem Bankkonto abheben. Die Polizei schicke dann jemanden vorbei, der das Geld abhole und in Sicherheit bringe.

Auf perfide Art und Weise haben die Telefonbetrüger dabei zunehmend Druck auf ihr Opfer ausgeübt, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist. So spielten sie etwa Zeitdruck vor, und versuchten, die Frau davon abzuhalten, die Sache mit Aussenstehenden zu besprechen. Durch zahlreiche und teils lange Telefongespräche, hätten sie versucht, ihr Opfer unter Zugzwang zu setzen.

Deutsche Behörde ermittelt ebenfalls

Beim Geldbezug auf der Bank, sowie während weiterer Telefongespräche mit den Tätern und bei einer Nachfrage bei der Einsatzzentrale der Kantonspolizei hat die Frau gerade noch rechtzeitig bemerkt, dass sie dabei war, Betrügern auf den Leim zu kriechen.

Das Couvert, das die Frau für die beiden Gauner wie gefordert bereit legte, erhielt statt Banknoten nur Papierschnipsel. Zudem wartete die Polizei auf das Duo.

Die verhältnismässig milde Strafe, welche die zwei Männer in Meilen erhalten haben, ist möglicherweise noch nicht alles, was auf sie zukommt: Laut der Anklageschrift interessieren sich auch die deutschen Strafverfolger für die beiden, beziehungsweise deren Mobiltelefone. Diese werden deutschen Ermittlern nun ihm Rahmen der Rechtshilfe ausgehändigt.

Das Gericht in Meilen hat den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft, mit dem sich die Beschuldigten einverstanden erklärten, bestätigt. Die beiden Verurteilten können das Gefängnis noch am Dienstag verlassen.

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