Gemeinde Zumikon will Asylsuchende in Küsnacht unterbringen
Wie die Gemeinde Zumikon berichtet, wurde in Küsnacht eine entsprechende Liegenschaft angemietet. Mit dem dortigen Gemeinderat laufen jedoch noch Abklärungen.
Der Kanton Zürich hat bereits vor einiger Zeit angekündigt, die Zuweisungsquote für Asylsuchende per 1. Juli 2024 von bisher 1,3 Prozent auf neu 1,6 Prozent zu erhöhen.
Dies bedeutet für Zumikon einen Zuwachs von 18 Personen, auf neu insgesamt 93 Personen. Zurzeit halten sich 72 Asylsuchende in Zumikon auf.
Dazu kommen noch 40 Personen, die zwar nicht mehr zum Kontingent zählen, jedoch weiterhin auf eine Wohnmöglichkeit der Gemeinde angewiesen sind.
Ab 1. Juli 2024 ist also ein Zuwachs von 21 neu zugewiesenen Personen zu erwarten.
Zumikon kann kaum noch Wohnraum finden
Schon aktuell ist die Unterbringungssituation in Zumikon prekär. Zahlreiche Personen sind bereits heute in temporär angemietetem Wohnraum untergebracht.
Zusätzlicher Wohnraum ist in Zumikon kaum mehr zu finden, was es auch für Zumiker schwierig macht, in der Gemeinde noch günstige Wohnungen zu finden.
Anlässlich seiner Strategie-Sitzung von Mitte Mai hat sich der Gemeinderat intensiv mit der Problemstellung und der Suche nach möglichen Lösungen auseinandergesetzt.
Die Asylunterkunft Schwäntenmos ist keine Alternative mehr
Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass von einer Unterbringung in der musealen Zivilschutzanlage hinter dem Gemeindehaus abzusehen ist.
Es wird unter anderem befürchtet, dass sich die Asylsuchenden vor allem auf dem Dorfplatz aufhalten würden, da die veraltete Zivilschutzunterkunft keine attraktive Aufenthaltsmöglichkeit darstellt.
Eine gesteigerte Auslastung der Asylunterkunft Schwäntenmos ist auch keine Möglichkeit.
Das Konfliktpotenzial ist schon zum jetzigen Zeitpunkt beachtlich, eine noch höhere Belegungsdichte würde zwangsläufig zu noch mehr Konflikten und Unruhen führen und dadurch den Betreuungsaufwand gezwungenermassen nochmals deutlich erhöhen.
Gemeinderat benötigt schnelle Lösung
Auch eine Unterbringung zum Beispiel im Gemeindesaal oder in einer Turnhalle kommt für den Gemeinderat über eine längere Zeit aus verschiedenen Gründen aktuell nicht infrage.
Ein Aufruf nach potenziellem Wohnraum für Asylsuchende im «Zolliker Zumiker Bote» hatte keinerlei Resonanz ergeben.
Da auch die geplante und von den Stimmberechtigten bewilligte Asylunterkunft Farlifang erneut mit einem Rekurs blockiert ist, gehen dem Gemeinderat allmählich die Optionen für die Unterbringung von Asylsuchenden aus.
Es braucht keine baldigen, sondern umgehende Lösungen.
Liegenschaft zur Unterbringung in Küsnacht
In diesem Zusammenhang wurde der Gemeinde Mitte Mai eine Liegenschaft in Küsnacht zur Unterbringung von Asylsuchenden angeboten.
Es handelt sich dabei um die Liegenschaft Seestrasse 266, das ehemalige Personalhaus zum früheren Pflegeheim am See.
Die Gemeinde Küsnacht hatte im Jahr 2021 diese beiden Liegenschaften für einen befristeten Zeitraum an ein auf Zwischennutzungen spezialisiertes Unternehmen vermietet und eines der beiden Gebäude für den Zweck der Unterbringung angeboten.
Die Unterbringung von Asylsuchenden aus der Zumikon in Küsnacht ist möglich
Nach Begehungen der Liegenschaft sowie weiteren intensiven Abklärungen hat der Gemeinderat nun entschieden, der Anmiete der fraglichen Liegenschaft in Küsnacht zuzustimmen.
Dafür hat der Gemeinderat für den gesamten Zeitraum (1. Juli 2024 bis 31. August 2026) einen Kredit von insgesamt 601'110 Franken als gebundene Ausgabe genehmigt, wovon rein rechnerisch ein Betrag von circa 113'000 Franken durch einen Anteil der Kantonsbeiträge gedeckt werden kann.
Eine Unterbringung von Asylsuchenden aus der Zumiker Quote in Küsnacht ist grundsätzlich möglich, solange sämtliche Kosten und Aufwendungen (Unterkunft, Betreuung und gegebenenfalls Schuldienstleistungen) von der Gemeinde Zumikon getragen werden.
Die Bewilligung des Kredits als Gebundene Ausgabe wurde am 31. Mai 2024 im Digitalen Amtsblatt Schweiz (DAS) sowie im «Zolliker Zumiker Bote» publiziert.
Fehlende Absprachen mit der Gemeinde Küsnacht
Im Anschluss an die entsprechende amtliche Publikation der Gemeinde Zumikon hat sich herausgestellt, dass diese Vermietung zur Unterbringung von Zumiker Asylsuchenden in Küsnacht durch das vermittelnde Unternehmen nicht mit der Gemeinde Küsnacht abgesprochen war.
Aus diesem Grund laufen momentan Gespräche, wie diese Situation möglichst zufriedenstellend für alle Beteiligten bereinigt werden kann.
Die beiden Gemeinden sind zuversichtlich, dass sich eine Lösung finden lassen wird.