Zumikon verzichtet auf Einforderung der Rad-WM-Kosten
Zumikon verzichtet auf die Einforderung der rund 51'000 Franken, die durch die Rad-WM entstanden sind, aufgrund finanzieller Schwierigkeiten des Veranstalters.

Wie die Gemeinde Zumikon berichtet, hatte sie nach den im September 2024 in der Region Zürich stattgefundenen Rad- und Paracycling-Weltmeisterschaften dem Lokalen Organisationskomitee (LOK) des organisierenden Vereins die ihr entstandenen Kosten in der Höhe von rund 51'000 Franken im Dezember 2024 in Rechnung gestellt.
Es handelte sich dabei um Ausgaben für Pikettkosten zur Sicherstellung der Feuerwehr-Bereitschaft, für die Information der Bevölkerung, für Kosten im Bereich Signalisation/Verkehr sowie für weitere Infrastrukturkosten.
Das LOK hatte daraufhin die Übernahme der Kosten von sich gewiesen, mit einer aus Sicht des Gemeinderats Zumikon wenig überzeugenden Begründung, wonach der Regierungsrat – gemäss einer beantworteten Anfrage aus dem Kantonsrat – der Meinung sei, die Gemeinden sollen diese Kosten selber tragen.
Rad-WM hinterlässt finanzielles Loch
In der Folge haben einige Gespräche zwischen Gemeinde, dem LOK sowie den verantwortlichen Stellen von Stadt und Kanton Zürich stattgefunden.
Im Rahmen dieser Gespräche zeigte es sich, dass die Rad-WM beim Verein ein grosses finanzielles Loch hinterlassen hat; es war die Rede von einem Defizit von rund 4,5 Millionen Franken Sowohl die Stadt Zürich als auch der Kanton werden auf grosse Beträge verzichten beziehungsweise weitere Gelder einschiessen müssen, damit offene Rechnungen der Gläubiger beglichen werden können.
Gemeinde verzichtet auf Einforderung
Der Verein hat inzwischen ein Gesuch um provisorische Nachlassstundung eingereicht. Die Medien hatten in den vergangenen Tagen darüber berichtet.
Gestützt auf diese vertraulich vorab zugestellten Informationen hat der Gemeinderat bereits am 3. März 2025 entschieden, aufgrund offensichtlicher Uneinbringlichkeit, auf weitere Schritte zur Einforderung des in Rechnung gestellten Betrags zu verzichten und die Forderung abzuschreiben.
Damit sollen einerseits unnötige Kosten vermieden werden, anderseits möchte der Gemeinderat nicht, dass das Gewerbe auf Gelder verzichten muss, für welche die betroffenen Betriebe Leistungen erbracht haben und dadurch noch weitere Unbill erleiden müssten.