Zürich: Kita-Lehrling freigesprochen – aber harte Pornos gefunden

Marten Jansen
Marten Jansen

Goldküste,

Ein 21-jähriger Kita-Betreuer wurde vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs freigesprochen – jedoch erhielt er eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie.

Kindergarten
Kindergarten (Symbolbild). - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 21-jähriger Kita-Betreuer wurde vom Vorwurf des Kindesmissbrauchs fresigesprochen.
  • Ein dreijähriges Mädchen warf ihm vor, er habe sie am Gesäss geleckt.
  • Wegen harter Pornografie auf seinem Handy erhielt er eine bedingte Geldstrafe.

Einem 21-jährigen Kita-Mitarbeiter wurde der ernste Vorwurf gemacht, er solle das Gesäss eines dreieinhalbjährigen Mädchens abgeleckt haben.

Da der einzige Hinweis auf die Tat jedoch die Aussage des Kleinkindes war, wurde der Mann aufgrund mangelnder Beweise freigesprochen.

Dass das Kind bei Vorabuntersuchungen verschiedene Details inklusive zeitlicher Abläufe durcheinanderbrachte, wurde ebenfalls als Argument vom Bezirksgericht Meilen ZH angeführt. Laut «Tagesanzeiger» drückte die rumänische Mutter ihr Kind weinend an sich nach der Urteilsverkündung.

Freigesprochen und trotzdem vorbestraft

Vorbestraft ist der Schweizer fortan allerdings dennoch – wegen Besitzes von harter Pornografie.

Die Ermittler fanden auf seinem Mobiltelefon zwei Sticker-Minibilder, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen abbilden. Die Dateien schickte er sogar an Freunde weiter.

Die Richterin beurteilte das Vergehen jedoch als besonders leicht. Auch, dass er zu dem Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, führte sie als Grund an.

Wenngleich das Geschehnis damit erst drei Jahre zurückliegt – auch von einem Tätigkeitsverbot sah die Richterin ab.

Der Angeklagte wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren verurteilt.

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