Der Verpflichtungskredit für die Planung einer neuen Asylunterkunft im Luterbach, Küssnacht kommt nicht an die Frühlingsbezirksgemeinde 2020.
Asylunterkunft
Asylunterkunft. (Symbolbild) - keystone
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An der Bezirksgemeinde vom Dezember 2019 stellte der Bezirksrat mündlich und auch protokollarisch in Aussicht, dass ein Sachgeschäft zur Planung eines Ersatzneubaus für die Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf dem Areal der Sportanlage Luterbach an der kommenden Bezirksgemeinde vom 6. April 2020 unterbreitet wird. Aufgrund neuer möglicher Lösungsansätze hat das federführende Ressort Soziales und Gesellschaft vom Bezirksrat den Auftrag erhalten, weitere Abklärungen zu treffen und Verhandlungen mit Grundeigentümern zu führen.

Damit sollen die Grundlagen für eine breit abgestützte Entscheidungsfindung geschaffen werden. Entsprechend ist das vorliegende Sachgeschäft noch nicht spruchreif und soll vorläufig sistiert werden.

Ob und zu welchem Zeitpunkt das Geschäft den Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht vorgelegt werden soll, ist zurzeit offen und soll zu gegebener Zeit entschieden werden.

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