Nutzungsplanung Küssnacht geht in zweite öffentliche Auflage
Der Zonenplan und das Baureglement des Bezirks Küssnacht liegen vom 6. Dezember 2024 bis am 7. Januar 2025 zum zweiten Mal öffentlich auf.
Wie der Bezirk Küssnacht schreibt, stammt die derzeit rechtskräftige Nutzungsplanung des Bezirks Küssnacht, bestehend aus dem Zonenplan, dem Baureglement und weiteren Planungsinstrumenten, aus dem Jahr 1997.
Eine erste Revision der Nutzungsplanung wurde anlässlich der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2013 mit 1768 Ja-Stimmen zu 2100 Nein-Stimmen (54 Prozent) abgelehnt, desgleichen eine zweite Teilrevision der Nutzungsplanung anlässlich der Urnenabstimmung vom 10. Februar 2019 mit 1371 Ja-Stimmen zu 2373 Nein-Stimmen (63 Prozent).
Revision der Nutzungsplanung neu gestartet
Nach den beiden gescheiterten Volksabstimmungen startete der Bezirksrat Küssnacht Mitte 2020 die Revision der Nutzungsplanung grundlegend neu.
Das Mitwirkungsverfahren zur Nutzungsplanungsrevision dauerte vom 24. Januar 2023 bis 24. Februar 2023. Während dieser 30-tägigen Mitwirkungsdauer gingen insgesamt 81 Schreiben mit rund 300 Begehren ein.
Parallel zum Mitwirkungsverfahren wurden die Unterlagen der Nutzungsplanungsrevision dem Volkswirtschaftsdepartement zu einer ersten Vorprüfung unterbreitet.
Gestützt auf den Vorprüfungsbericht des Volkswirtschaftsdepartements vom 8. September 2023 wurden die Unterlagen der Nutzungsplanungsrevision überarbeitet und zu einer zweiten Vorprüfung eingereicht. Der zweite Vorprüfungsbericht des Volkswirtschaftsdepartements datiert vom 11. März 2024.
Erste öffentliche Auflage endete im Mai des laufenden Jahres
Die öffentliche Auflage der Nutzungsplanungsrevision dauerte vom 5. April 2024 bis 6. Mai 2024 (Amtsblatt Nr. 14 vom 5. April 2024, Seite 861). Die öffentliche Auflage umfasste die Zonenpläne und Kernzonenpläne für alle Orte und Ortsteile sowie das Baureglement.
Als orientierende Bestandteile lagen dem Auflagedossier zudem der Planungsbericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung (RPV) und weitere Berichte bei.
43 Einsprachen und zwei Hinweisschreiben gingen fristgerecht ein
Gemäss § 25 Abs. 4 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) konnte gegen den Entwurf der kommunalen Nutzungspläne sowie den dazugehörigen Vorschriften jedermann während der Auflagefrist beim Bezirksrat schriftlich Einsprache erheben.
Während der öffentlichen Auflage gingen 43 Einsprachen und zwei Schreiben mit Hinweisen ein.
Der Bezirksrat hat sämtliche Einsprachen behandelt. In den entsprechenden Bezirksratsbeschlüssen wurde materiell entschieden, welche Einsprachen abgewiesen, teilweise berücksichtigt oder ganz berücksichtigt werden können.
Zweite öffentliche Auflage startet am 6. Dezember 2024
Die Einsprachen, die teilweise oder vollständig berücksichtigt wurden, führen zu Anpassungen am Zonenplan, am Baureglement oder an den Kernzonenplänen.
Daher muss das Auflage- und Einspracheverfahren zu diesen Anpassungen gestützt auf § 26 PBG wiederholt werden. Die vorgenommenen Änderungen sind im Zonenplan, in den Kernzonenplänen und im Baureglement gekennzeichnet.
Die zweite öffentliche Auflage startet am 6. Dezember 2024 und endet am 7. Januar 2025. Jedermann kann während der Auflagefrist beim Bezirksrat gegen die gekennzeichneten Änderungen schriftlich Einsprache erheben.
Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Das Änderungsdossier kann als PDF ab dem 6. Dezember 2024 auf der Webseite der Gemeinde abgerufen werden.