Weggis führt Nachtarbeiten an der Hertensteinstrasse durch
Wegen Nachtarbeiten an der Hertensteinstrasse wird der Verkehr ab 10. Februar einspurig geführt. Die Arbeiten sollen bis 13. Februar 2025 abgeschlossen sein.
Wie Weggis mitteilt, muss die Hauptwasserleitung in der Hertensteinstrasse ab der Einmündung der Sonnhaldenstrasse bis zur Liegenschaft Hertensteinstrasse 59, nachdem sie in der seeseitigen Fahrspur eingebaut wurde, nun im Bereich der Einmündung der Seitenstrasse an die Hauptleitung der Wasserversorgung angeschlossen werden.
Aufgrund der engen Strassenverhältnisse im Einmündebereich der Sonnhaldenstrasse und der fehlenden Fahrbahnbreite auf der Hertensteinstrasse müssen die Grab- und Auffüllungsarbeiten bedingt durch ausführungstechnische Gegebenheiten mit den erforderlichen Baumaschinerien in rund zwei Nachteinsätzen – mit entsprechenden Behinderungen – auf der Hertensteinstrasse ausgeführt werden.
Die Grabarbeiten für den Wasserleitungseinbau werden voraussichtlich, wetterbedingte Verschiebungen vorbehalten, am Montag, 10. Februar 2025, in der Nacht ab 19 Uhr bis circa 22 Uhr mit einer Ausleuchtung der Arbeitsbereiche durchgeführt. Während allen Bauarbeiten ist mit Behinderungen auf der Hertensteinstrasse zu rechnen.
Der Verkehr wird nach Möglichkeit einspurig mit einem Verkehrsdienst an der jeweiligen Baustelle vorbeigeführt – es muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Nach Abschluss der Vorbereitungsarbeiten wird der offene Graben mit Strassenblechen abgedeckt.
Zugang für Fussgänger gewährleistet
Die Auffüllungsarbeiten des Leitungsgrabens werden voraussichtlich, wetterbedingte Verschiebungen vorbehalten, in der Nacht vom Donnerstag, 13. Februar 2025, ab 19 Uhr bis circa 22 Uhr (Reservedatum Freitag, 14. Februar 2025), mit einer Ausleuchtung der Arbeitsbereiche in der gleichen Arbeitsweise wie während der ersten Nachtarbeit, abgeschlossen.
Für die direkt betroffenen Anwohnenden ist die Zufahrt zu den Liegenschaften und Parkplätzen von abends 19 Uhr bis circa 22 Uhr erschwert. Fussgänger können die Baustelle unter Anweisungen des Verkehrsdienstes jederzeit passieren.