Wie die Gemeinde Fläsch berichtet, werden die Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2022 angepasst.
Das Gemeindehaus in Fläsch.
Das Gemeindehaus in Fläsch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Im Januar 2023 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2022 in Rechnung gestellt.

Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2021.

Haben sich nun die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2022 gegenüber der Steuerperiode 2021 stark verändert, kann beim Steueramt Fläsch eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2022 beantragt werden.

Das Gesuch ist schriftlich per E-Mail oder in Briefform einzureichen und es sind zwingend das provisorische steuerbare Einkommen 2022 und das provisorische steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2022 mitzuteilen, wobei telefonische Gesuche nicht bearbeitet werden können.

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