Die Gemeinde Landquart erinnert Grundstückseigentümer, Bäume und Sträucher entsprechend der Vorschrift auf die Eigentumsgrenzen zurückzuschneiden.
Die Gemeindeverwaltung Landquart.
Die Gemeindeverwaltung Landquart. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Landquart mitteilt, ist gemäss der Strassenverordnung des Kantons Graubünden (StrV) der Raum über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von fünf Meter von überhängenden Ästen freizuhalten. Rad- und Gehweganlagen sind auf eine Höhe von 3,50 Meter freizuhalten. Hecken und Sträucher sind auf die Eigentumsgrenzen zurückzuschneiden.

Die Gemeinde Landquart ersucht die Grundeigentümer und die zuständigen Hauswarte, sich unbedingt an diese Vorschrift zu halten und Bäume, Hecken und Sträucher laufend und unaufgefordert zurückzuschneiden. Wo dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, erfolgt die Ersatzvornahme auf Kosten der Grundeigentümer.

Durch Regen und Schnee werden die Äste und Sträucher schwerer, sodass diese unter der Belastung in den Strassenbereich hineinragen. Dies kann verhindert werden, wenn die Sträucher circa 20 Zentimeter über die Grenze zurückgeschnitten werden.

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