Büsserach verschickt die Hundesteuerrechnungen 2022
Wie die Gemeinde Büsserach mitteilt, werden im April 2022 die Hundesteuerrechnungen versandt. Hundehalter werden gebeten, ihre Vierbeiner zu melden.
Im April 2022 erfolgt in der Gemeinde Büsserach der Hundesteuer-Einzug für das Jahr 2022. Erhält man eine falsche oder gar keine Rechnung, wird man gebeten, sich umgehend bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Dies bedeutet, dass der Hund nicht oder falsch in der Datenbank AMICUS erfasst ist. Die Gebühr pro Hund beträgt 120 Franken.
Diese Hundehalter sind abgabepflichtig
Hundehalter, welche nach dem 1. April 2022 zuziehen, sind in Büsserach für das Jahr 2022 nicht abgabepflichtig (Der Stichtag 1. April gilt für das ganze Jahr). Für Hunde, welche im Jahr 2022 geboren sind, sind keine Abgaben geschuldet.
Von der Steuer befreit sind Diensthunde der Armee, der Polizei, des Grenzwachtkorps und Blindenführhunde.
Meldung, Mikrochip und Registrierung
Wird ein Hund neu erworben, ist innert 14 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Meldung zu erstatten. Alle Hunde sind durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und in der Datenbank AMICUS zu registrieren. Welpen sind innerhalb von 3 Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und einzutragen.
Als Allererstes muss der Hund bei der Gemeinde gemeldet werden
Neue Hundehalter werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung Büsserach zu melden. Vor Kennzeichnung des Hundes müssen die Halter durch die Gemeindeverwaltung im AMICUS registriert werden. Dabei erhält man eine Personennummer. Mit dieser Nummer kann der Tierarzt den Hund kennzeichnen und auf das Herrchen beziehungsweise das Frauchen registrieren.
Für Fragen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.