Halbstundentakt für die S3 nach Bülach ist gesichert

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Lausanne,

Das Bundesgericht hat den im Dezember 2018 eingeführten Halbstundentakt der S3 zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach abgesegnet. Die dafür benötigten Trassen waren ursprünglich für den Güterverkehr vorgesehen.

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Das Logo der ZVV an einem Waggon. (Symbolbild) - Keystone

Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) nahm das Urteil des Bundesgerichts mit Genugtuung zur Kenntnis, wie aus einer Medienmitteilung von Dienstag hervorgeht. Hätten die Lausanner Richter nicht im Sinne des ZVV entschieden, wäre in Zukunft nur ein Stundentakt möglich gewesen.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte das für den Halbstundentakt notwendige Trasse für den Güterverkehr eingeplant. Dagegen legten der Kanton Zürich, die Stadt Bülach und der ZVV beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich Beschwerde ein.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zog daraufhin an das Bundesgericht. Dieses habe insbesondere die Planungs- und Investitionssicherheit aller Beteiligten geschützt, führt der ZVV aus. So seien dem Bund die Ausbaupläne für die S3 bereits vor über zehn Jahren bekannt gewesen. Für die zusätzlichen S-Bahn-Kurse seien zusätzliche Züge gekauft worden.

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