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Lenzburg: Die Regionalpolizei klärt über Elektro-Roller auf

Stadt Lenzburg
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Wie die Stadt Lenzburg mitteilt, verfolgt die Regionalpolizei Lenzburg den Trend der «Elektro-Roller» mit kritischen Augen und klärt auf.

E-Scooter
Elektroroller sind sehr beliebt. (Archiv) - Keystone

In den vergangenen Wochen wurden mehrere sogenannte «Elektro-Roller» polizeilich sichergestellt und auf die technischen Anforderungen von Strassenfahrzeugen überprüft.

Dabei konnte festgestellt werden, dass sämtliche E-Roller nicht für die Teilnahme am Strassenverkehr zugelassen waren, was Anzeigen bei der Jugendanwaltschaft zur Folge hatte.

Fehlende Anbauteile wie zum Beispiel Glocke oder Rückstrahler sind nur einige Beispiele. Mittels Überbrückung der Geschwindigkeitsbegrenzung können Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 50 Stundenkilometer erreicht werden.

Dies führt dazu, dass ein solches Fahrzeug in eine höhere Klasse und somit als Kleinmotorrad eingestuft wird.

Fahrzeugausweis und Kontrollschild nötig

Zum Führen eines Kleinmotorrades muss der Lenker mindestens im Besitz eines Führerausweises der Kategorie A1 sein, welcher erst ab 16 Jahren erworben werden kann.

Ebenfalls benötigt das Kleinmotorrad einen Versicherungsnachweis, Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild.

Durch Unwissen, vor allem auch in Bezug auf den fehlenden Versicherungsschutz, sind viele ohne den erforderlichen Führerausweis unterwegs.

So kommt bei einem Unfall mit Sach- und/oder Personenschaden in der Regel keine Versicherung für die Kostendeckung auf.

Maximale Motorenleistung 0,5 Kilowatt

Folgende Regeln und Verhaltensweisen müssen zwingend beachtet werden.

Mindestalter der Lenker beträgt 14 Jahre, sofern Führerausweis Kategorie M (Motorfahrrad) vorhanden ist.

Was die Ausrüstung betrifft sind die Vorder- und Rückbremse, Vorder- und Rücklicht Pflicht.

Die maximale Motorenleistung beträgt 0,5 Kilowatt und die maximale Geschwindigkeit 20 Kilometer pro Stunde.

Trottoirs dürfen nicht befahren werden

Maximal eine Person pro E-Roller. Gefahren wird auf Strassen und Radwegen. Wenn ein Radstreifen fehlt, fährt man am rechten Fahrbahnrand.

Strassen und Wege mit allgemeinem Fahrverbot, mit Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder sowie Trottoirs dürfen nicht befahren werden.

Sind keine Richtungsanzeiger vorhanden, müssen Richtungsänderungen mittels Handzeichen signalisiert werden. Das Tragen eines Helms wird empfohlen.

Auf den Schulbeginn anfangs August 2023 sensibilisiert die Regionalpolizei die Eltern dahingehend, dieser Thematik die nötige Beachtung zu schenken.

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