Möriken-Wildegg sucht Ersatzmitglied für das Wahlbüro
Wie die Gemeinde Möriken-Wildegg mitteilt, sucht die Gemeinde infolge des Rücktritts von Regina Messerschmidt ein Ersatzmitglied des Wahlbüros.
Regina Messerschmidt, Mitglied des Wahlbüros, hat infolge beruflicher Veränderung ihren Rücktritt mitgeteilt.
Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat den Rücktritt auf das Datum der Ersetzung genehmigt.
Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode 2022 bis 2025 wurde vom Gemeinderat auf den 3. März 2024 festgelegt.
Kandidaturen müssen bis Mitte Januar 2024 eingereicht werden
Der Wahlvorschlag für Kandidaturen muss mit sämtlichen formellen Erfordernissen spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahltag, das heisst bis spätestens Freitag, 19. Januar 2024, 12 Uhr beim Gemeindebüro Möriken-Wildegg eingereicht werden.
Die erforderlichen Formulare können beim Gemeindebüro bezogen werden.
Nur die bis zu diesem Datum korrekt angemeldeten Kandidaturen können für das Informationsblatt (Wahlvorschlag) berücksichtigt werden, welches zusammen mit dem Wahlzettel den Stimmberechtigten zugestellt wird.
Stille Wahl ist möglich
Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich. Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben.
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Werden nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen als zu wählen sind, wird mit der Publikation des Namens eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.