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Basel-Landschaft: Spitalbeteiligungsgesetz geht in Vernehmlassung

Kanton Basel-Landschaft
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Liestal,

Wie der Kanton Basel-Landschaft mitteilt, wurde das Spitalbeteiligungsgesetz in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. Juli 2023.

Das Kantonsgericht Basel-Landschaft beim Bahnhof Liestal.
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft beim Bahnhof Liestal. - Nau.ch / Werner Rolli

Das heutige Spitalgesetz ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Es legte den Grundstein für die Zusammenlegung der damaligen drei Dienststellen Kantonsspital Bruderholz, Kantonsspital Laufen und Kantonsspital Liestal zum Kantonsspital Baselland (KSBL) fest und regelte die Ausgliederung und Verselbstständigung des KSBL und der Psychiatrie Baselland (PBL, ehemals Kantonale Psychiatrische Dienste, KPD) aus der kantonalen Verwaltung in zwei öffentlichrechtliche Anstalten.

Seither haben sich die Rahmenbedingungen in der Schweizer Spitallandschaft erheblich verändert, entsprechend waren respektive sind diese an die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

Wesentliche Teile des Spitalgesetzes wurden bereits aufgehoben und sind seit 2019 im Spitalversorgungsgesetz (SpiVG) neu geregelt.

Mehr unternehmerischer Handlungsspielraum

Das nun vorliegende Gesetz über die Beteiligung an Spitälern (Spitalbeteiligungsgesetz, SpiBG) gibt dem KSBL und der PBL einen unternehmerischen Handlungsspielraum, der den aktuellen Anforderungen entspricht.

So sollen die beiden Unternehmen unter klar geregelten Voraussetzungen künftig Beteiligungen in eigener Kompetenz erwerben oder veräussern, Auslagerungen umsetzen oder Aktiven auf Dritte übertragen können.

KSBL und PBL sind weiterhin verpflichtet, einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abzuschliessen.

Neu sollen sie dies jeweils als einzelnes Unternehmen tun können statt wie bisher gemeinsam in einem einzigen GAV.

Spitalbeteiligungsgesetz orientiert sich an Rahmenbedingungen

Der Gesetzesentwurf sieht auch vor, dass die Unternehmen die Vorsorgeeinrichtung für die berufliche Vorsorge ihres Personals sowie ihre Revisionsstelle selbst wählen respektive beim Regierungsrat beantragen können.

Schliesslich sollen die stationären Betriebsstandorte von KSBL und PBL künftig im Rahmen der jeweiligen Eigentümerstrategie festgelegt werden, die vom Landrat zur Kenntnis genommen oder gemäss Gesetz über die Beteiligungen (PCGG) an den Regierungsrat zurückgewiesen werden kann.

Das neue Spitalbeteiligungsgesetz orientiert sich inhaltlich an den Rahmenbedingungen, die heute für das mit dem Kanton Basel-Stadt gemeinsam getragene Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) gelten und sich bewährt haben.

Bereits am 10. Februar 2019 nahm die Stimmbevölkerung ein neues Spitalbeteiligungsgesetz (SpiBG) an der Urne mit über 70 Prozent der Stimmen an.

Vernehmlassung dauert bis 26. Juli 2023

Dieses Gesetz hing mit dem geplanten Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Universitätsspital Nordwest AG (USNW) zusammen.

Da dieser zwar im Kanton Basel-Landschaft ebenfalls am 10. Februar 2019 deutlich angenommen, im Kanton Basel-Stadt hingegen abgelehnt wurde, traten sowohl der Staatsvertrag USNW auch das neue SpiBG im Kanton Basel-Landschaft nicht in Kraft.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. Juli 2023.

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