Das haben Hundehaltende in Lampenberg zu beachten
Wie die Gemeinde Lampenberg informiert, werden die Hundegebührenrechnungen im ersten Quartal 2023 verschickt.
Das Reglement über das Halten von Hunden verpflichtet Hundehaltende ihre, Hunde innert 14 Tagen bei Erwerb, Übernahme oder Tod zu melden.
Die Meldung muss über die Gemeinde erfolgen. Die Gemeinde erfasst die Hundehaltenden in der AMICUS Hundedatenbank.
Das Hundekursobligatorium wurde per 1. Januar 2017 aufgehoben. Davon ausgenommen sind Halter bewilligungspflichtiger Hunde gemäss kantonaler Hundegesetzgebung.
Eine gute Hundeausbildung wird dennoch empfohlen
Hunde müssen in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden, und Kenntnisse betreffend Tierhaltung und Umgang mit Hunden werden vorausgesetzt.
Deshalb ist eine gute Hundeausbildung, zum Wohle des Hundes, empfohlen.
Hundekotbeutel gibt es gratis bei der Gemeindeverwaltung
Hundehalter sind zu jeder Jahres- und Tageszeit zur Beseitigung des Hundekots verpflichtet.
Hundekotbeutel können während der Schalterstunden bei der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden.
Die Hundehalter werden gebeten, grössere Mengen «Hundesäckli» auf der Gemeindeverwaltung zu beziehen und nicht am Robidog.
Für die Entsorgung stehen mehrere Robidogs zur Verfügung.
Die Hundesteuer für den ersten Hund beträgt 80 Franken
Die Hundegebührenrechnungen werden im ersten Quartal 2023 verschickt. Die Gebühren bleiben für das Jahr 2023 unverändert:
Für den ersten Hund sind 80 Franken zu zahlen. Für jeden weiteren Hund sind 140 Franken zu entrichten.