Der Kanton Basel-Land passt das Bau- und Raumplanungsgesetz an
Wie der Kanton Basel-Landschaft mitteilt, setzt er mit der Anpassung bundesrechtliche Vorgaben um. Ziel ist unter anderen, unbenutzte Baugrundstücke zu nutzen.

Der Regierungsrat setzt per 1. Juni 2023 die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 15. Dezember 2021 betreffend die Anpassung an die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 15. Juni 2012 in Kraft.
Mit dieser Revision setzt der Kanton Basel-Landschaft die bundesrechtlichen Vorgaben um, wonach die Gemeinden eine Frist zur Überbauung von bisher nicht genutztem Bauland ansetzen können.
Rechtliche Grundlagen
Wird innert dieser Frist nicht gebaut, können weitere Massnahmen angeordnet werden, um die Bebauung der ungenutzten Baugrundstücke zu forcieren.
Mit der gleichen Revision des Raumplanungs- und Baugesetzes werden ausserdem rechtliche Grundlagen erlassen, die bei der Planung von Hochhäusern zu beachten sind.
Schliesslich wird neu geregelt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitszonen über das Siedlungsgebiet hinaus erweitert werden können.