Einbürgerung von Kosovare in Bubendorft BL wird gefordert
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gemeinde Bubendorf BL hat einem Kosovaren die Einbürgerung zweimal verwehrt.
- Die Regierung stellte den Verstoss nun fest und reagierte dementsprechend.
- Bubendorf muss den Mann unverzüglich einbürgern.
Die Bürgergemeinde Bubendorf BL muss einen Kosovaren, dem sie zweimal das Schweizer Bürgerrecht verweigert hatte, unverzüglich einbürgern. Die Baselbieter Regierung heisst eine Stimmrechtsbeschwerde von Bubendörfer Bürgerinnen und Bürger gegen den Entscheid teilweise gut.
Nichts sprach gegen die Einbürgerung
An der Bürgergemeindeversammlung vom 21. Dezember 2019 seien weder sachliche noch qualifizierte Gründe ins Feld geführt worden. Es liegt also nichts vor, das für eine Ablehnung des Gesuchs der Einbürgerung gesprochen hätten. Dies teilte die Baselbieter Regierung am Donnerstag mit.
«H.» hätte eingebürgert werden müssen, zumal alle Voraussetzungen erfüllt gewesen seien.
Gemäss Mitteilung der Baselbieter Regierung waren die Vorbereitung und die Durchführung der Bürgergemeindeversammlung mangelhaft. Deshalb wird eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den Entscheid der Bürgergemeindeversammlung teilweise gutgeheissen.
Regierung stellt mehrere Verstösse von Bubendorf fest
Die Regierung hat diverse Verstösse der Bürgergemeinde gegen verschiedene gesetzliche Bestimmungen festgestellt. Deshalb hebt sie den Nichteinbürgerungs-Entscheid auf.
Die Bürgergemeinde Bubendorf werde angewiesen, «H.» das Bürgerrecht der Gemeinde Bubendorf umgehend zu erteilen. So heisst es im Communiqué weiter. Diese Anweisung an die Bürgergemeinde Bubendorf sei nicht anfechtbar.
Der Fall sorgte Ende Dezember 2019 für Aufsehen. Damals berichtete die «Basellandschaftliche Zeitung». Sie schrieben, dass einem gebürtigen Kosovaren in der Ortschaft zum zweiten Mal das Schweizer Bürgerrecht verweigert worden war.
Ursprünglich war ein «Antrag auf Annahme» vorgesehen
Gemäss Mitteilung hat der Bubendorfer Bürgerrat das Gesuch der Einbürgerung von «H.» ursprünglich mit Antrag auf Annahme an die Bürgergemeindeversammlung weitergeleitet. Dies, nachdem das Kantonsgericht 2018 eine Beschwerde gegen einen ersten negativen Einbürgerungsentscheid zurückgewiesen hatte.
Auch die Baselbieter Sicherheitsdirektion habe sich fundiert mit dem Einbürgerungsgesuch von «H.» befasst. Man habe damals dem Antrag des Bürgerrates Bubendorf zugestimmt, heisst es weiter.