Hölstein

Hölstein BL: Besoffener Lenker verursacht Unfall

Am Samstagabend, kurz nach 18.30 Uhr, verursachte ein alkoholisierter Fahrzeuglenker in der Hauptstrasse in Hölstein BL einen Unfall.

Atemalkoholtest
Positiver Atemalkoholtest - Führerausweis abgenommen. - Kantonspolizei Basel-Landschaft

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Samstag verursachte ein 29-jähriger Lenker in Hölstein BL einen Unfall.
  • Der Fahrer übersah einen stehenden Lieferwagen und prallte frontal in dessen Heck.
  • Aufgrund eines positiven Alkoholtests musste der Fahrer seinen Führerausweis abgeben.

Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft fuhr ein 29-jähriger Fahrzeuglenker mit seinem grauen Ford Fiesta in der Hauptstrasse in Hölstein Richtung Liestal. Im Bereich der Bahnstation Hölstein Station übersah er einen, vor dem dortigen Fussgängerstreifen stehenden weissen Lieferwagen.

In der Folge fuhr er frontal auf das Heck des stehenden Lieferwagens auf. Durch die Auffahrkollision wurde der Lieferwagen circa zwei Meter Richtung Fussgängerstreifen geschoben.

Positiver Atemalkoholtest – Führerausweis abgenommen

Sowohl der Fussgänger, welcher die Strasse auf dem Fussgängerstreifen vor dem Lieferwagen querte, als auch der unfallverursachende Fahrzeuglenker, blieben unverletzt. Der massiv beschädigte Personenwagen musste durch ein Abschleppunternehmen aufgeladen und abtransportiert werden.

Basel-Landschaft
Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden. - Kantonspolizei Basel-Landschaft

Der beim unfallverursachenden Fahrzeuglenker durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0.6 mgl. Er musste seinen Führerausweis abgeben und wird an die Staatsanwaltschaft Basel Landschaft verzeigt.

Kommentare

User #2566 (nicht angemeldet)

Die Frage der Urteilsfähigkeit hängt von den spezifischen Umständen ab. Ein Individuum wird nicht einheitlich als urteilsfähig oder nicht urteilsfähig betrachtet, da verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Zum Beispiel kann jemand, der stark alkoholisiert ist, eine Beeinträchtigung seiner Urteilsfähigkeit erfahren. In Bezug auf den vermuteten Unfallverursacher, der bereits vor Fahrtantritt alkoholisiert war und sich nicht während der Fahrt alkoholisierte, kann argumentiert werden, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls nicht in vollem Umfang urteilsfähig war. Infolgedessen könnte seine strafrechtliche Verantwortung auf das Fahren unter Alkoholeinfluss beschränkt sein, wobei die Verantwortung für den Unfall und die daraus resultierenden Schäden möglicherweise gemildert werden könnte, da er zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage war, sein Handeln in vollem Umfang zu kontrollieren.

User #2566 (nicht angemeldet)

Die Frage der Urteilsfähigkeit hängt von den spezifischen Umständen ab. Ein Individuum wird nicht einheitlich als urteilsfähig oder nicht urteilsfähig betrachtet, da verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Zum Beispiel kann jemand, der stark alkoholisiert ist, eine Beeinträchtigung seiner Urteilsfähigkeit erfahren. In Bezug auf den vermuteten Unfallverursacher, der bereits vor Fahrtantritt alkoholisiert war und sich nicht während der Fahrt alkoholisierte, kann argumentiert werden, dass er zum Zeitpunkt des Unfalls nicht in vollem Umfang urteilsfähig war. Infolgedessen könnte seine strafrechtliche Verantwortung auf das Fahren unter Alkoholeinfluss beschränkt sein, wobei die Verantwortung für den Unfall und die daraus resultierenden Schäden möglicherweise gemildert werden könnte, da er zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage war, sein Handeln in vollem Umfang zu kontrollieren. Für das „Besoffen“ fahren kann er was dafür, aber für die Folgeschäden kann er nicht wirklich belangt werden, da er in diesem Zustand nicht genau wusste was er genau tat.

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