Wie die Gemeinde Reigoldswil mitteilt, erhalten alle Hundebesitzer im Januar 2023 die Rechnung für die fällige Hundegebühr.
Das Gemeindezentrum in Reigoldswil mit Skulptur, «Ikarus» von Jakob Probst (1880-1966).
Das Gemeindezentrum in Reigoldswil mit Skulptur, «Ikarus» von Jakob Probst (1880-1966). - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Januar 2023 erhalten alle Hundehalter die Rechnung für die Hundegebühr. Die obligatorische Impfpflicht ist aufgehoben.

Es wird aber empfohlen, Hunde auf freiwilliger Basis gegen Tollwut impfen zu lassen. Vor allem für die Aus- und Einreise in andere Länder sind die Impfvorschriften zu beachten.

Der Neuhundehalter muss vor der Anschaffung seines Hundes bei seiner Wohngemeinde ein Amicus-Konto eröffnen lassen.

Erstanmeldung des Hundes

Die Erstanmeldung eines Hundes erfolgt durch die Hundehalter persönlich innert 14 Tagen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Impfausweis, Chipnummer, Kopie der Haftpflichtversicherung).

Die Hundebesitzer erhalten bei der Anmeldung die «Reigoldswiler»-Hundemarke. Diese ist gut sichtbar am Halsband des Vierbeiners zu befestigen.

Die Weitergabe oder der Tod des Hundes muss der Gemeinde gemeldet werden.

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