Kantonsstrasse in Arlesheim und Münchenstein BL wird verlegt
Die Kantonsstrasse wird in Arlesheim und Münchenstein in den Talboden verlegt, um den Verkehr in diesen beiden Baselbieter Gemeinden zu reduzieren.
Die Kantonsstrasse in Arlesheim und Münchenstein wird in den Talboden verlegt. Damit sollen die beiden Baselbieter Gemeinden vom Verkehr entlastet werden. Die öffentliche Mitwirkung für dieses Projekt dauert bis am 31. Mai 2024, wie der Kanton am Donnerstag mitteilte.
Die heutige Kantonsstrasse führt durch das historische Dorfzentrum von Münchenstein sowie durch Wohngebiete in Arlesheim. Beide Gemeinden wünschen sich daher eine Verlegung in den Talboden. Der Verkehr durch die Wohngebiete entlang der heutigen Kantonsstrasse soll um bis zu 40 Prozent reduziert werden.
Mit dieser Verlegung soll auch Gewerbegebiet bei der Birs besser erschlossen und an die Autobahn A18 angebunden werden. Da sich die Areale dort rasch entwickeln, ist mit einer Zunahme des Verkehrs zu rechnen, wie es in der Mitteilung der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft (BUD) heisst.
Vom Dorfzentrum zur Autobahn
Die neue Kantonsstrasse beginnt in Münchenstein bei der Kreuzung Hauptstrafe-Bahnhofstrasse. Sie verläuft über die Brücke Heiligholzstrasse in die Aliothstrasse und von dort weiter bis unter das Viadukt der Sundgauerstrasse. Dort erfolgt der Anschluss an die bestehende südliche Talstrasse in Arlesheim.
Mit dem Ausbau der Strasse soll auch eine neue Veloroute entstehen. Diese erschliesst das Gewerbegebiet Talboden und verbindet Wohn- und Arbeitsgebiete zwischen Aesch und Basel. Sie soll Teil einer künftigen «Velovorzugsroute Birsstadt» werden, wie die BUD schreibt.
Finanzierung und Zeitplan des Projekts
Der Kanton rechnet mit Kosten von 38,5 Millionen Franken für den Ausbau der Strasse samt Velomassnahmen. Da es im Agglomerationsprogramm, 4. Generation, enthalten ist, wird sich voraussichtlich der Bund beteiligen. Baubeginn ist frühestens im Jahr 2028, wie die BUD schreibt.
Nach der Auswertung der Rückmeldungen aus der Bevölkerung soll eine Landratsvorlage zur Genehmigung des generellen Projekts und der Ausgabenbewilligung für die Projektierung des Bauprojekts ausgearbeitet werden, wie es weiter heisst.