Neues Reglement zu Mietzinsbeiträgen in Oberdorf BL erlassen
Wie die Gemeinde Oberdorf BL berichtet, tritt am 1. Januar 2024 das totalrevidierte Gesetz über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen des Kantons BL in Kraft.
Zuständig für den Vollzug sind wie bis anhin die Gemeinden.
Entsprechend hat die Gemeinde Oberdorf ein neues Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen erlassen.
Die Zustimmung der Einwohnergemeindeversammlung wurde am 27. September 2023 eingeholt. Die Genehmigung durch den Kanton ist noch ausstehend.
Gesuche können ab 1. Januar 2024 eingereicht werden
Trotzdem können ab 1. Januar 2024 Gesuche um Mietzinsbeiträge aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Das entsprechende Formular und Merkblatt sowie das Reglement und die Verordnung über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen finden Einwohner auf der Webseite der Gemeinde.