Gastbeitrag (SVP): «Wählerinnen und Wähler nicht überstrapazieren»
Landrat Reto Tschudin von Lausen verlangt vom Regierungsrat Baselland eine Änderung des Gemeindegesetzes.
Der Titel ist Programm. Mit dem am 11.02.2021 vom Landrat stillschweigend überwiesene Postulat verlange ich vom Regierungsrat eine Änderung des Gemeindegesetz BL. Damit sollen die Wahltermine für Gemeindeämter nach hinten geschoben werden und so dazu beitragen, dass die Wählenden nicht überbelastet werden.
Alle vier Jahre wählt das Baselbiet seinen Landrat und die Regierung neu. Jeweils im selben Jahr finden im Herbst die Wahlen des Bundesparlaments statt und bereits mögen viele Menschen im Kanton die Wahlplakate nicht mehr sehen, zumal es teilweise noch dieselben Kandidierenden sind.
Wähler verlieren Motivation zur Beteiligung am Wahlkampf
Aber bereits während der Nationalratswahlen ist es an den Parteien, ihre Kandidierenden für die Gemeindeämter zu nominieren. Die Wahlplakate können also nahezu durch jeweils neue Köpfe ersetzt werden. Ich bin ist überzeugt, dass die Wählerinnen und Wähler so die Motivation zur aktiven Beteiligung am Wahlkampf verlieren, was sich jeweils spätestens bei der mageren Wahlbeteiligung an den Gemeindewahlen zeigt.
Mit einer Verschiebung der Gemeindewahltermine – um zum Beispiel ein Jahr - nach hinten, könne den Parteien mehr Zeit gewährt werden geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu suchen und dem Volk solle eine «Verschnaufpause» im Wahlkampf gewährt werden.
Der Regierungsrat ist nun gefordert dem Parlament innert nützlicher Frist einen Vorschlag zu unterbreiten wie man die gesetzlichen Grundlagen ändern könne um das besagt Ziel zu erreichen. Der Landrat und allenfalls das Volk werden dann über diese Idee abstimmen können.
Reto Tschudin, Landrat SVP Lausen