Stadt Luzern

Auch Luzern lehnt Zertifikatspflicht im privaten Rahmen ab

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Grundsätzlich begrüsst die Luzerner Regierung die vom Bundesrat vorgeschlagenen landesweit verschärften Corona-Massnahmen. Die Einführung einer Zertifikatspflicht für private Treffen im Familien- und Freundeskreis ab elf Personen lehnt sie aber ab. Sie sei nicht kontrollierbar und damit nicht umsetzbar.

coronavirus zertifikat
In den Kantonen Genf und Waadt wurden Hunderte gefälschte Covid-Zertifikate ausgestellt. Zum Teil wurden diese zu einem Preis von bis zu 400 Franken verkauft. (Symbolbild) - sda - Keystone/CHRISTIAN BEUTLER

Auf diese Massnahme solle entsprechend verzichtet werden oder sie solle in eine Empfehlung umgewandelt werden, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Die Luzerner Regierung begrüsse es, dass der Bund das Heft in die Hand nimmt. So würden die Massnahmen schweizweit gelten und ein kantonaler Flickenteppich werde verhindert, heisst es weiter.

Die Umsetzung der obligatorischen repetitiven Testungen an Schulen erachtet der Regierungsrat als «schwierig». Er weist darauf hin, dass flächendeckende Tests auf sämtlichen Schulstufen der Volksschule und der Sekundarstufe II nicht sofort umgesetzt werden können, da vorab die Testkapazitäten ausgebaut und die Organisation an allen Schulen sichergestellt werden müsste.

Als «sinnvoll» bezeichnet die Kantonsregierung weiter die Einführung einer Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie von zertifikatspflichtigen Veranstaltungen.

Als Alternative zur Maskenpflicht soll den betroffenen Einrichtungen und Betrieben sowie Veranstaltungen die freiwillige Möglichkeit der Anwendung der 2G-Regel mit Erhebung von Kontaktdaten und Beschränkung der Personenzahl angeboten werden, heisst es in der Stellungnahme.

Bei den Massnahmen am Arbeitsplatz kann sich der Kanton Luzern sowohl mit der Variante 1 (Maskenpflicht in Innenräumen sobald mehr als eine Person anwesend ist) als auch mit der Variante 2 (Ungeimpfte oder nicht genesene Mitarbeitende müssen im Homeoffice arbeiten) einverstanden erklären. Voraussetzung für Variante 2 sei, dass der Bund gleichzeitig eine formell-rechtliche Grundlage schaffe.

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