Badi-Abstimmung Reiden: Gemeinderat informierte korrekt

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

In Reiden können die Vorbereitungsarbeiten für die Sanierung der Badi fortgesetzt werden.

Verwaltung (Symbolbild)
Verwaltung (Symbolbild) - Der Bundesrat

In Reiden können die Vorbereitungsarbeiten für die Sanierung der Badi fortgesetzt werden. Der Luzerner Regierungsrat hat eine Stimmrechtsbeschwerde von drei Privatpersonen vollumfänglich abgewiesen.

Im März hatte die Reider Stimmbevölkerung mit einer grossen Mehrheit grünes Licht für die Sanierung der Badi erteilt. Die Freizeitanlage soll in den kommenden zwei Jahren erneuert und fit für die Zukunft gemacht werden.

Gegen die vorher versandte Botschaft hatten drei Privatpersonen eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Nun wies der Regierungsrat die Beschwerde vollumfänglich ab, wie die Gemeinde am Montag mitteilte.

Der Gemeinderat Reiden habe im Vorfeld der Abstimmung korrekt informiert und mit der Abstimmungsbotschaft sowie der Informationsveranstaltung die Grundlage für eine politische Diskussion gelegt, heisst es weiter.

Mit der Variantenwahl habe der Gemeinderat diese sogar gefördert, indem ein Grundsatzentscheid für oder gegen eine Badi angestrebt wurde.

Die Abstimmungsbotschaft, welche die Beschwerdeführer insbesondere kritisierten, sei informativ und entspreche den gesetzlichen Vorgaben, schreibt der Regierungsrat in seinem Entscheid weiter. Es stehe dem Gemeinderat zu, in einer Botschaft Position zu beziehen. Nicht zur Neutralität, sondern zur Ausgewogenheit sei eine Behörde verpflichtet. Diesen Grundsatz habe der Gemeinderat eingehalten.

Ein Fragezeichen setzte der Regierungsrat einzig hinter einzelne Aussagen und Aktionen der Badi Reiden AG. Deren Einsatz im Abstimmungskampf für ein Ja sei zwar legitim, aber nicht in allen Details als gelungen zu betrachten. Weil aber all diese Massnahmen klar ersichtlich die Badi Reiden AG als Absenderin gehabt hätten, sei es den Stimmenden zuzumuten gewesen, dass sie diese Aussagen richtig einordnen konnten.

Rekursfrist abwarten

Der Gemeinderat will nun den Ablauf der Rekursfrist abwarten. Wird dieser nicht innerhalb von 30 Tagen ans Kantonsgericht weitergezogen, erlangt der Urnengang definitive Rechtskraft.

Laufen die weiteren Bewilligungsverfahren nach Plan, sind Sanierung und Umbau des Hallenbades und Hauptgebäudes ab Frühling 2020 geplant. Das sanierte Hallenbad wird den Betrieb ab September 2020 wieder aufnehmen. Die Sanierungsarbeiten am Freibad sowie der Bau des Erlebnisspielplatzes werden in der Winterpause 2020/21 umgesetzt, damit dies auf die Freibadsaison 2021 wieder eröffnet werden kann.

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