«Besondere Verwaltung» in der Reformierten Kirchgemeinde Wolhusen
In der Reformierten Kirchgemeinde Wolhusen sind sechs Kirchenvorstandsmitglieder per Ende April 2020 zurückgetreten.
Gemäss der Kirchenverfassung übt der Synodalrat der Landeskirche die Aufsicht über die Kirchgemeinden aus. Mit den Rücktritten von Urs Vontobel (Präsident), Esther Fahrni-Blum, Sabine Pelz, Sunaya Reinhard, Meret Rychen und Regula Steffen aus dem Kirchenvorstand der Kirchgemeinde Wolhusen per Ende April 2020 ist die Handlungsfähigkeit nicht mehr gegeben.
Infolge der Unterbesetzung ab dem 1. Mai 2020 kann der Kirchenvorstand die Führung der Kirchgemeinde nicht mehr wahrnehmen. Der Synodalrat hat deshalb gestützt auf das Organisationsgesetz (§ 199 lit. c) den Entzug der Selbstverwaltung vorgenommen und Rechtsanwalt lic. iur. Peter Möri, Luzern, ab 1. Mai 2020 als besonderen Verwalter eingesetzt.
Peter Möri erhält insbesondere den Auftrag, die Aufgaben des Kirchenvorstands umfassend wahrzunehmen und die Wiederbesetzung des Kirchenvorstands einzuleiten. Die besondere Verwaltung ist vorübergehend bis 31. Dezember 2020 eingesetzt.