In der Stadt Luzern sollen Wohnungen nur noch mit Bewilligung umgebaut und wesentlich teurer vermietet werden dürfen.
Die Hirschmattstrasse in der Stadt Luzern.
Die Hirschmattstrasse in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

In der Stadt Luzern soll es künftig nur noch mit einer Bewilligung möglich sein, Wohnungen umzubauen und deutlich teurer zu vermieten. Dies verlangt ein dringlicher Bevölkerungsantrag, der bei der Stadtkanzlei eingereicht worden ist.

Der Bevölkerungsantrag wurde gemäss einer Mitteilung des regionalen Mieterinnen- und Mieterverbands vom Freitag 216 Mal unterschrieben. Gültig für das Zustandekommen sind 200 Unterschriften. Bevölkerungsanträge werden wie parlamentarische Vorstösse behandelt.

Abriss oder Aufhebung von Wohnraum ist bewilligungspflichtig

Der Antrag verlangt, dass die Stadt Luzern sich dem kantonalen Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum unterstellt. Dann darf Wohnraum nur mit Bewilligung der Exekutive umgebaut werden, sofern die geplanten Massnahmen zu einem wesentlich höheren Mietzins führen. Auch der Abriss oder die Aufhebung von Wohnraum ist bewilligungspflichtig, nicht aber der ordentliche Unterhalt.

Der Mieterinnen- und Mieterverband begründet seine Forderung mit der derzeitigen Lage auf dem Wohnungsmarkt. Nur 1,14 Prozent des Wohnraums seien auf dem Immobilienmarkt verfügbar, teilte er mit. Die Mietzinsen sowie die Energiekosten würden steigen und das Wohnen für viele zu einer wirtschaftlichen Belastung machen.

Gemäss Mieterinnen- und Mieterverband hatte sich die Stadt Luzern bereits von 1990 bis 1998 dem Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum unterstellt. Es sei somit ein bewährtes Instrument, hiess es in der Mitteilung.

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