Der Luzerner Stadtrat will grösseren finanziellen Spielraum
Die Luzerner Stadtregierung soll neu Ausgaben bis zu zwei Millionen Franken frei beschliessen können. Heute liegt die Grenze bei 750'000 Franken.
Die Erhöhung der Ausgabenkompetenz schlägt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat in einer am Freitag, 26. Mai 2023, publizierten Änderung der Gemeindeordnung vor.
Seiner Ansicht nach braucht er eine grössere Finanzkompetenz, damit er vor allem in Krisenzeiten handlungsfähig bleibt.
Aus dem gleichen Grund sollen neu auch die Ausgabenbeschlüsse des Parlaments erst ab 20 Millionen Franken dem obligatorischen Referendum unterstehen.
Heute müssen Ausgaben schon ab 15 Millionen Franken zwingend dem Volk zur Genehmigung unterbreitet werden.
Klare, eindeutige Kompetenzabgrenzung
Mit den Neuerungen werde eine «klare, eindeutige Kompetenzabgrenzung» geschaffen, teilte der Stadtrat mit.
Die Gemeindeordnung werde damit auch den kantonalen Grundsätzen zu den Ausgaben angepasst.
Der Stadtrat unterbreitet dem Parlament zudem eine Änderung der Schuldenbremse. Grundsätzlich werde die bewährte Schuldenbremse beibehalten.
Ziel der Anpassungen sei es, in Zukunft Gewinne der Vorjahre zugunsten von Investitionen verwenden zu können.
Doppeltes Defizit beim Nettovermögen von über 100 Millionen Franken
Neu wird gemäss Vorschlag des Stadtrats deswegen das zulässige Budgetdefizit von der Höhe des Nettovermögens abhängig gemacht.
Ist das Nettovermögen grösser als 100 Millionen Franken, darf das Defizit doppelt so hoch sein wie bisher.
Ferner wird ein Zielband für das Nettovermögen definiert, dessen Über- oder Unterschreitung Massnahmen zu Folge hat.