Stadt Luzern

Kanton Luzern will Waldentwicklungspläne vereinheitlichen

Keystone-SDA Regional
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Luzern,

Im Kanton Luzern sollen die vier regionalen Waldentwicklungspläne (WEP) durch einen kantonalen Plan abgelöst werden. Dieser behandelt neu auch die Themen Klimawandel sowie Vitalität des Waldes und nimmt das Mountainbiken auf. Der WEP liegt bis am 9. April öffentlich auf.

Rotbuchenwald Ukraine Krieg
Bewegung in der Natur kann helfen, um die vielen Bilder aus dem Ukraine-Krieg zu verarbeiten. (Symbolbild) - Keystone

Rund 40'000 Hektar Wald gibt es im Kanton Luzern. Die Fläche blieb in den letzten Jahren stabil, der Druck auf den Wald aber hat zugenommen, sei es durch den Klimawandel, die Erholungs- und Freizeitnutzung, illegale Bauten oder Abfälle sowie Siedlungsbau bis an den Waldrand.

Der neue WEP solle helfen, die Funktionen des Waldes zu sichern, teilte die Dienststelle Landwirtschaft und Wald am Dienstag anlässlich der öffentlichen Auflage mit. Der Kanton hat dazu Ziele und Handlungsgrundsätze definiert und Vorrangflächen ausgeschieden, also Waldgebiete, in denen eine Waldfunktion besonders zu beachten ist.

Diese Vorrangflächen wurden aktualisiert. Von der gesamten Waldfläche sind beispielsweise 19 Prozent als Schutzwald ausgeschieden. Wildvorrang gilt in 40 Prozent des Waldes, der Waldschutzperimeter erstreckt sich über 26 Prozent der Fläche. Neu in den WEP aufgenommen wurden die Themen Klimawandel und Vitalität des Waldes.

In der Vernehmlassung kontrovers diskutiert wurde die zunehmende Erholungsnutzung des Waldes, die zu Störungen von Wildtieren sowie zu Konflikten mit der Waldbewirtschaftung führen. Diese Störungen müssten reduziert werden, insbesondere durch eine Lenkung im Bereich Mountainbiken. Im Verlauf des Jahres 2022 werde eine Arbeitsgruppe das Thema angehen.

Das freie Betretungsrecht des Waldes soll weiterhin erwähnt sein. Es brauche aber mehr Respekt und Wertschätzung für die rund 11'000 Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie Verständnis für die Anliegen der verschiedenen Waldnutzenden.

Mit der Vereinheitlichung der vier regionalen Waldentwicklungspläne gelten nun für das ganze Kantonsgebiet dieselben Vorgaben, wie die Dienststelle festhält. Der WEP ist für die Behörden verbindlich.

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