Kanton will Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung einführen
Der Regierungsrat von Luzern hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in die Vernehmlassung geschickt.
Mit dem Schritt hin zu mehr Transparenz erfüllt der Regierungsrat einen Auftrag des Kantonsrats.
Luzern ist der letzte Kanton, der das Öffentlichkeitsprinzip noch nicht kennt.
Mit dem Öffentlichkeitsprinzip werde das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten auf Gesuch hin verstanden, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch, 21. Juni 2023, mit.
Verschiedene Ausnahmen sind vorgesehen
Wer um die Herausgabe einer Akte nachfrage, müsse kein eigenes und schutzwürdiges Interesse mehr glaubhaft machen.
Vielmehr soll in Zukunft die Behörde die Verweigerung oder Einschränkung einer Dokumentenherausgabe begründen. Eine solche Verweigerung soll vor Gericht angefochten werden können.
Das Öffentlichkeitsprinzip soll gemäss der Mitteilung für die kantonalen Departemente und Dienststellen sowie die Gemeinden gelten. Es sind aber verschiedene Ausnahmen vorgesehen.