Kantonsgericht begründet Schuld- und Freisprüche im Fall Estermann
Der Schweizer Reit-Olympia-Teilnehmer Paul Estermann wird in zwei Fällen vom Kantonsgericht Luzern freigesprochen. Nun ist die Urteilsbegründung öffentlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Kantonsgericht Luzern hat die Urteilsbegründung im Fall Estermann publiziert.
- In drei Fällen wurde der Springreiter wegen vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt.
- Er habe die Pferdedame «Castlefield Eclipse» mit der Peitsche geschlagen, heisst es.
Das Kantonsgericht Luzern hat vor drei Monaten den Springreiter Paul Estermann der vorsätzlichen Tierquälerei in drei Fällen schuldig gesprochen. In zwei Fällen sprach es ihn frei, weil es Zweifel an der Schuld hatte. Dies geht aus der am Freitag veröffentlichten Urteilsbegründung her.
Die Schuldsprüche betreffen zwei Misshandlungen der Stute «Castlefield Eclipse» 2016 sowie eine Züchtigung des Wallachs «Lord Pepsi» 2015. Das Kantonsgericht verurteilte den Springreiter zu einer bedingten Geldstrafe von 105 Tagessätzen zu je 160 Franken. Es bestätigte damit im Wesentlichen den Schuldspruch des Bezirksgerichts Willisau von 2019. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Kantonsgericht sprach im Gegensatz zur ersten Instanz den Springreiter bezüglich zweier zur Anklage gebrachter Misshandlungen von «Lord Pepsi» zwischen 2014 und 2017 frei. Diese Vorfälle seien weder inhaltlich noch zeitlich genügend erstellt, heisst es in der Urteilsbegründung.
Estermann hat «Castlefield Eclipse» mit Peitsche geschlagen
So fehlten Angaben zur Anzahl und Heftigkeit der Schläge, zu deren Kontext und zum Verletzungsbild. Der Beschuldigte sei deswegen in der Anwendung des Grundsatzes «Im Zweifel für den Angeklagten» freizusprechen.
Für bewiesen hält das Kantonsgericht aber die drei anderen Vorfälle. Estermann hat damit 2016 zwei Mal «Castlefield Eclipse», auf der er sass, mit der Peitsche geschlagen. Dazu kommt ein Vorfall im Jahr 2015 mit «Lord Pepsi».
Das Gericht stützt sich auf Aussagen des Besitzers der «Castlefield Eclipse», von Pferdepflegern sowie auf tierärztliche Berichte. Die Ausführungen des Springreiters seien dagegen nicht stichhaltig, schreibt das Gericht.
Estermann habe sich nur zögerlich geäussert, seine Abwesenheit behauptet oder Dritten die Schuld an den Verletzungen gegeben. Die Züchtigungen des Tiers habe er mit Worten wie «Peitschli», «Fitzli» oder «Chräbeli» beschönigt.