Stadt Luzern

Luzern: Höhere Zahlungen an die Gemeinden für Ressourcenausgleich

Wie die Staatskanzlei Kanton Luzern mitteilt, bezahlt Luzern 2024 im Rahmen des interkantonalen Finanzausgleichs insgesamt 126,4 Millionen an die Gemeinden.

Kanton Luzern Wappen
Das Wappen des Kantons Luzern. - Keystone

Der Finanzausgleich des Kantons Luzern beträgt im Jahr 2024 184,2 Millionen Franken.

Dieser entspricht einer Zunahme von 15,4 Millionen Franken oder 9,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Der Ausgleich wird vom Kanton mit 126,4 Millionen Franken (2023: 116,2 Millionen Franken) und von den ressourcenstarken Gemeinden mit 57,9 Millionen Franken (2023: 52,7 Millionen Franken) finanziert.

Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr war beim Ressourcenausgleich mit 9,8 Prozent (plus 11 Millionen Franken) etwas höher als diejenige beim Lastenausgleich mit 7,8 Prozent (plus 4,4 Millionen Franken).

Ressourcenpotenzial nahm in 52 Gemeinden zu

Der Ressourcenausgleich trägt der unterschiedlichen Finanzkraft und Entwicklung der Gemeinden Rechnung.

Er garantiert den finanzschwachen Gemeinden eine Mindestausstattung von 86,4 Prozent bei mittlerem Steuerfuss.

Gesamthaft steigt das Ressourcenpotenzial 2024 gegenüber dem Vorjahr um 26,3 Millionen Franken beziehungsweise um 34 Franken pro Kopf.

Das Ressourcenpotenzial nahm in 52 Gemeinden zu, am stärksten in Luzern (plus 15,7 Millionen Franken), Schenkon (plus 2,5 Millionen Franken) und Meggen (plus 2,4 Millionen Franken).

Teuerung von drei Prozent

In 28 Gemeinden nahm das absolute Ressourcenpotenzial gesamthaft ab, in 34 Gemeinden dasjenige pro Kopf.

Die insgesamt positive Entwicklung des Ressourcenpotenzials bei gleichzeitiger Abnahme pro Kopf bei über 2/5 der Gemeinden führt zu einem Mehrbedarf für die Mindestausstattung von elf Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr.

Der Ressourcenausgleich 2024 erreicht mit 123,1 Millionen Franken einen Höchststand.

Durch die Teuerung von drei Prozent erhöht sich der Lastenausgleich von 56,8 auf 58,5 Millionen Franken.

Pro Einwohner 100 Franken mehr als im Vorjahr

Damit wird die gesetzliche Vorgabe, wonach der Lastenausgleich mindestens 50 Prozent der Mindestausstattung des Ressourcenausgleichs betragen muss, nicht erreicht. Es ist eine weitere Erhöhung von 2,7 Millionen Franken nötig.

Der Ressourcenausgleich und der Lastenausgleich werden zu einer Globalbilanz zusammengeführt.

Die grössten absoluten Veränderungen der Globalbilanz 2024 gegenüber dem Vorjahr betreffen Kriens (plus 4,6 Millionen Franken), die Stadt Luzern (minus 1,8 Millionen Franken) sowie Hochdorf (plus 1,3 Millionen).

Pro Einwohner zahlen drei Gemeinden mehr als 100 Franken zusätzlich gegenüber dem Vorjahr (Schenkon, Meggen und Vitznau), während sechs Nehmergemeinden mehr als 100 Franken zusätzlich erhalten (Altbüron, Kriens, Wikon, Romoos, Hochdorf und Menznau).

Das sind die Ziele des Finanzausgleichs

Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Sinne eines Ausgleichs zwischen den Regionen und zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden.

Stärkung der finanziellen Autonomie und Eigenverantwortung der Gemeinden.

Verringerung der Unterschiede der Steuerbelastung innerhalb des Kantons, grosser Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, unabhängig vom Wohnort gleichen Zugang zu ähnlichen Leistungsangeboten zu haben.

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