Luzerner Jugendparlament erhält kein Vorstossrecht
Der Kantonsrat hat aber die Regierung beauftragt, den Zweck und die Wirkung des Jugendparlaments zu evaluieren.
Das Jugendparlament kommt seit neun Jahren jährlich zusammen und reicht jeweils eine Forderung als Petition beim Kantonsrat ein.
Das sei aber nicht genug, sagte Samuel Zbinden (Grüne). Der Kantonsrat solle Farbe bekennen und über die Anliegen abstimmen.
Er forderte deswegen mit einem Postulat ein Vorstossrecht für das Jugendparlament. Der Kantonsrat überwies diesen aber mit 65 zu 44 Stimmen nur teilweise.
Das Parlament sei nicht repräsentativ
Isabelle Kunz-Schwegler (SVP) lehnte das Postulat ganz ab. Die Mitglieder des Jugendparlaments seien nicht gewählt, sagte sie.
Das Parlament sei somit nicht repräsentativ für die Jugendlichen, und es sei nicht legitimiert, Vorstösse zu machen.
Sie vermutete, dass Zbinden das Stimmrechtsalter 16 über die Hintertüre einführen wolle.
Jörg Meyer (SP) sagte, es gehe nicht darum, dass jedes Mitglied des Jugendparlaments Vorstösse einreichen könne, sondern nur darum, dass das Jugendparlament als Ganzes dies tun könne.
Auch die GLP unterstützte das Anliegen
Angesichts der tiefen Stimmbeteiligung müsse die Demokratie weiterentwickelt werden.
Auch Simon Howald (GLP) unterstützte das Anliegen. «Geben wir den jungen politisch engagierten Menschen eine Stimme», sagt er.
Howald verwies auf die Stadt Luzern, in der das Kinder- und Jugendparlament ein Bevölkerungsantragsrecht haben.
Das Jugendparlament sei nur eine von vielen Interessensgruppen
Die Kantonsregierung beantragte eine teilweise Überweisung des Postulat. Sie lehnte ein Vorstossrecht ab, möchte aber den Zweck und die Wirkung des Jugendparlaments evaluieren.
Mitte und FDP unterstützten dies, weil auch ihnen die Forderung von Zbinden zu weit ging.
Claudia Wedekind (Mitte) und Rolf Born (FDP) erklärten, dass das Jugendparlament nur eine von vielen Interessensgruppen sei.
Zudem nehme neu jede Fraktion im Kantonsrat Stellung zu den Petitionen des Jugendparlaments, dies im Gegensatz zu Petitionen anderer Gruppierungen.