Luzerner Kantonsrat bestätigt Räumungspraxis bei Hausbesetzungen
Der Kantonsrat will die Rechte von Eigentümern besetzter Häuser nicht beschränken. Er hat ein Postulat von David Roth (SP) mit 79 zu 20 Stimmen abgelehnt.
Roth forderte den Regierungsrat in seinem Vorstoss auf, zu prüfen, ob auf die Räumung besetzter Häuser verzichtet werden könne, nämlich dann, wenn der Besitzer die Liegenschaft «zweckentfremdet» hat. Dies sei etwa dann der Fall, wenn er ein Haus leer stehen lasse und nicht die Absicht habe, es zu sanieren oder zu vermieten. Es sei unnötig, mit polizeilichen Mitteln die Nichtnutzung von Eigentum durchzusetzen.
Eigentumsrechte müssten weiterhin geschützt werden
Roth begründete seine Forderung mit der Immobilienspekulation. Seiner Ansicht nach schuldet der Hauseigentümer der Gesellschaft, weil diese ihm sein Eigentum garantiere, einen zweckgerechten Umgang mit seiner Immobilie.
Ursula Berset (GLP) konnte das Anliegen von Roth zwar verstehen. Die Eigentumsrechte seien aber unbedingt zu schützen, sagte sie. Mit der Forderung von Roth würden die Fronten nur noch mehr verhärtet. Damian Hunkeler (FDP) sagte, der SP gehe es darum, die Rechte von Grundeigentümern einzuschränken.
Eigentum sei von der Bundesverfassung geschützt
Auch Mitte, SVP und eine Minderheit der Grünen wollten das Postulat nicht unterstützen. Regierungsrätin Ylfete Fanaj (SP) sagte, das Eigentum sei von der Bundesverfassung geschützt. Polizei und Staatsanwaltschaft würden aber schon heute versuchen, eine Räumung mit Gesprächen zu verhindern. Die Forderung aus dem Postulat könne aber aus rechtsstaatlicher Sicht nicht umgesetzt werden.