Luzerner Theater zahlt mit neuem GAV höhere Mindestlöhne
Mitarbeitende in den Bereichen Betrieb, Administration und Marketing beim Luzerner Theater erhalten höhere Mindestlöhne.
Die Theaterstiftung und der Personalverband VPOD haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Er tritt ab August 2022 in Kraft. Nicht Teil des erneuerten GAV ist das künstlerische Personal, etwa Sängerinnen, Schauspieler oder Tänzer, wie VPOD-Vertreterin Viviane Hösli am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte. Diese sind einem nationalen GAV unterstellt.
Die Lohnentwicklungen gestalten sich je nach Berufsgruppe unterschiedlich, am stärksten profitiert, wer bislang wenig verdiente, hier beträgt die Lohnerhöhung bis zu 8 Prozent.
Der bisherige GAV war rund 15 Jahre alt. Gemäss diesem waren Mindestlöhne von 3895 Franken brutto möglich, de facto habe aber ab vergangenem Sommer niemand mehr unter 4000 Franken verdient, sagte Hösli. Nun sei diese Realität auch im GAV festgeschrieben.
So gilt etwa für Reinigungspersonal oder ungelernte Arbeitskräfte ein Mindestlohn von über 4000 Franken, für Maskenbildnerinnen oder Requisitenverantwortliche sind es 4200 Franken. Betroffen sind insgesamt rund 400 Mitarbeitende.
Neuorganisation der betrieblichen Strukturen
Die Anpassung der Lohneinstufungen werde durch eine Neuorganisation der betrieblichen Strukturen und eine Erhöhung der Lohnsumme innerhalb des bestehenden Subventionsrahmens ermöglicht, hält das Luzerner Theater in einer Mitteilung fest. Dies komme auch dem künstlerischen Personal zugute. Laut Hösli würden auch dort keine Löhne unter 4000 Franken bezahlt.
Weiter wurde unter anderem ein flexibles Arbeitszeitmodell integriert. Der GAV sei ein Bestandteil des mehrjährig angelegten Reorganisationsprojekts «Transfer 21», das den Betrieb auf das «Neue Luzerner Theater» vorbereitet. Mitarbeitende und Sozialpartner sind in die Reorganisation eingebunden.