Mann stürzt vom Balkon – Vermieter vor Gericht!
Ein junger Mann steht wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung vor dem Luzerner Kantonsgericht. Er hat einen unsicheren Balkon nicht abgesperrt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 24-Jähriger muss sich diese Woche vor dem Luzerner Kantonsgericht verantworten.
- Ihm wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
- Er vermietete eine Wohnung mit einem ungesicherten Balkon.
Ein 24-jähriger Mann steht vor dem Luzerner Kantonsgericht. Der Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung. Ein kleines schwarzes Loch in einem Türrahmen könnte entscheiden, ob er schuldig ist oder nicht.
Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, war der Angeklagte vier Jahre zuvor Verwaltungsrat eines Unternehmens, das eine Hausfassade renovierte. Dabei entfernte er das Geländer eines Balkons im zweiten Stock. Die Wohnung stand leer und war in schlechtem Zustand.
Trotzdem vermietete er sie an einen Mann, der dringend eine günstige Wohnung suchte. «Warum auch nicht? Mehr kaputt machen kann er sicher nicht», dachte sich der Angeklagte.
Freund des Mieters verletzt sich bei Balkonsturz schwer
Im Mai 2021 kam es zum Unfall: Ein Freund des Mieters stürzte vom ungesicherten Balkon und verletzte sich schwer. Die Staatsanwaltschaft macht den Vermieter dafür verantwortlich – dieser hätte für Sicherheit sorgen müssen.
Das Bezirksgericht Luzern sah dies genauso und verurteilte den jungen Mann zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 80 Franken. Hinzu kam eine Busse von 2000 Franken.
Vermieter legt Berufung ein
Der Vermieter jedoch will die Verantwortung nicht tragen und legt Berufung ein. Er behauptet, den Balkon unbetretbar gemacht zu haben und wirft dem Mieter vor, die Sicherung entfernt zu haben. «Für den, der runtergefallen ist, tut es mir leid», sagt der Angeklagte. Doch das Gericht hält seine Aussagen für unglaubwürdig.
Ein kleines schwarzes Loch auf einem Beweisfoto könnte entscheiden: War es schon zum Zeitpunkt des Unfalls da? Der Verteidiger behauptet ja, der Staatsanwalt widerspricht. Das Kantonsgericht muss nun entscheiden.