So will die FDP Luzern Baubewilligungsverfahren beschleunigen
Laut Sibylle Boos-Braun (FDP) seien Einsprachen hauptverantwortlich für das 25-Jahre-Tief an Baugesuchen. Das Verfahren soll deshalb beschleunigt werden.
Die FDP-Kantonsrätin Sibylle Boos-Braun aus Malter, möchte der niedrigen Zahl von Baugesuchen entgegenwirken. Unterstützt wird sie von der FDP Luzern.
Laut der Partei seien weitschweifige oder sogar missbräuchliche Einsprachen einer der wichtigsten Gründe dafür: «Die Praxis der Gerichte zeigt, dass mehr als zwei Drittel der unzulässig weitschweifigen Eingaben von Privatpersonen eingereicht wurden.»
Die FDP sagt, dass durch die Einsprachen für die Bauherrschaft massive Zeitverluste, erhebliche Zusatzkosten oder ein Aufgeben des Bauvorhabens drohe. Sie befürchtet in Anbetracht der herrschenden Wohnungsnot, dass noch weniger Objekte realisiert werden.
FDP will das Einsprache- und Beschwerdewesen beschleunigen
Einsprachen bei Bauvorhaben können sinnvoll und absolut berechtigt sein, sagt die FDP. Sind aber alle Gesetzesvorgaben eingehalten, solle einer Bewilligung nichts mehr im Wege stehen.
Laut der FDP würden aber regelmässig Bauprojekte mittels Einsprachen verzögert. Die Einsprecher würden dabei nicht selten das Ziel verfolgen, das Bewilligungsverfahren zu verlängern und die Realisierung der Bauvorhaben hinzuziehen.
«Ich möchte mit meinem Vorstoss wissen, welche Massnahmen ergriffen werden können, um übermässig lange Rechtsschriften zu verhindern.», sagt FDP-Kantonsrätin Sibylle Boos-Braun.
Fokussierung auf den «wahren Streitgegenstand»
Weiter soll die Möglichkeit geprüft werden, ob aus prozessökonomischen Gründen weitschweifige Eingaben zurückgewiesen werden können.
Die Rückweisung könne unter bestimmten Gründen erfolgen, beispielsweise um sich auf den wahren Streitgegenstand zu fokussieren. Die FDP teilt mit, dass sich damit sich die Rechtsschriften auf den Kern einer Einsprache fokussieren sollen. So würde die Weitschweifigkeit automatisch massiv gemindert.
Sibylle Boos-Braun kann sich deshalb eine seitenmässige Beschränkung einer Eingabe bei Einsprachen vorstellen. Dies sei heute bei der Rückweisung zur Verbesserung bei Eingaben bereits üblich. Selbst das Bundesgericht weise darauf hin, dass offenbleiben könne, ob eine bestimmte Seitenvorgabe sinnvoll sei.
Erfordernisse für Eingaben klar definieren
Um es gar nicht so weit kommen zu lassen, soll ähnlich wie im Zivilrecht die Einführung eines Formulars geprüft werden. Dadurch sollen insbesondere Privatpersonen mehr Klarheit betreffend der Erfordernisse erhalten, um weitschweifige Einspracheschriften zu verhindern.
Die FDP sagt, dass mündliche Vorträge vor den Gerichten oft einer zeitlichen Beschränkung unterliegen. Es könne deshalb Sinn ergeben, auch schriftliche Eingaben im Umfang zu beschränken. Verlängerungen sollen dann möglich sein, wenn es sich tatsächlich um komplexe, sachbezogene Verhalte handelt.