Überwachung des Maiswurzelbohrers in Luzern abgeschlossen
Wie der Kanton Luzern berichtet, wurde die Überwachung des Maiswurzelbohrers in Luzern abgeschlossen. An 28 Standorten wurden Fallen geräumt.
Die Fallenüberwachung des Maiswurzelbohrers im Kanton Luzern ist abgeschlossen. Ende letzte Woche wurden die Fallen an den 28 Standorten geräumt. Auch dieses Jahr waren in fast allen Fallen, bis auf zwei Ausnahmen, Fänge des Maiswurzelbohrers zu verzeichnen.
Dank dem Pilotprojekt haben diese Fänge keine Auswirkung auf die Fruchtfolgeregelungen im Kanton Luzern. Es müssen aber zwingend die speziellen Fruchtfolgeregelungen im Kanton Luzern beachtet werden (2 Jahre Mais mit anschliessend 2 Jahren Anbaupause oder 1 Jahr Mais mit 1 Jahr Anbaupause).
Die Regelungen gelten für alle Betriebe: ÖLN- und Nicht-ÖLN-Betriebe, Biobetriebe, unabhängig von der Fruchtfolgefläche und Fruchtfolgevariante.
Die Fruchtfolgeregelungen gelten auf Stufe Fläche, dies muss bei Flächenabtausch oder Betriebsübernahmen berücksichtigt werden. Vorsätzliche Widerhandlungen haben das Räumen der Kultur zu Folge oder werden mit Kostenfolgen sanktioniert.
Anbau von Mais nach Mais verboten
Luzerner Betriebe, welche ausserhalb des Kanton Luzerns Flächen bewirtschaften, müssen die Weisungen von den entsprechenden Kantonalen Pflanzenschutzdiensten beachten.
Bei Fängen wird im Radius von 10 km der Anbau von Mais nach Mais verboten. Informationen dazu erhalten Sie von den Kantonalen Pflanzenschutzdiensten oder finden Sie auf der Homepage des Bundes.