Zentralschweizer Skigebiete sind bereit für Corona-Winter
Das Wichtigste in Kürze
- Die Zentralschweizer Skigebiete sind bereit für den Winterbetrieb.
- Nun warten sie auf den Entscheid des Bundesrats über Einschränkungen für den Wintersport.
- Sie seien auch bereit, neue Massnahmen umzusetzen.
Die Zentralschweizer Skigebiete warten gespannt auf den Entscheid des Bundesrats über allfällige Einschränkungen für den Wintersport. Sie jedenfalls seien bereit für den Winterbetrieb und würden auch neue Massnahmen umsetzen, betonten sie am Donnerstag vor den Medien.
Die laufenden Änderungen der Vorgaben und wechselnden Regeln seien von den Gebieten in enger Absprache mit Seilbahnen Schweiz (SBS) umgesetzt worden und vom BAG stets als «sehr gut» bewertet worden, wird der Präsident der Transportunternehmungen Zentralschweiz (TUZ), Sepp Odermatt, in einer Medienmitteilung zitiert. Die Bergbahnen seien seit dem Frühling einer herausfordernden Situation ausgesetzt.
Sicherheit steht an oberster Stelle
Voraussichtlich am Freitag entscheidet der Bundesrat über ein «Festtagspaket», das die Corona-Massnahmen zum Jahreswechsel definieren soll. Auch diese neuen Forderungen würden sie in enger Absprache mit SBS umsetzen, sodass für die Gäste ein sicherer Betrieb gewährleistet sei, heisst es weiter.
Denn die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter stünden an oberster Stelle. Es sei viel in Schutzkonzepte und Massnahmen investiert worden. Die Zentralschweizer Transportunternehmungen hätten Erfahrungen und Gästerückmeldungen aus dem Sommerbetrieb analysiert und Verbesserungen vorgenommen.
Unter anderem wurde der Online-Ticket-Verkauf vorangetrieben, und das Angebot und die Abgabe von geprüften Halsschläuchen mit Filtereinsatz geprüft. Weiter wurden der Gästefluss optimiert, Schnittstellen zwischen öffentlichem Verkehr und Bergbahnen verbessert und auch Picknickplätze erweitert.
Schneepass-Abobesitzer abgesichert
14 Zentralschweizer Skigebiete bieten auch dieses Jahr mit dem Schneepass einen Zugang zu über 600 Pistenkilometern. Sollte es trotz allem zu einer behördlichen Anordnung zur Schliessung der Skigebiete kommen, seien die Schneepass-Abobesitzer neu abgesichert, heisst es.
Die Höhe der Entschädigung wird relativ zu den Ausfalltagen und der Abonnementsart berechnet. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist die Schliessung aller im Schneepass inbegriffenen Skigebiete für mindestens 20 Tage am Stück.