Sanierung des Forsthauses in Brienz
Mit einer Stimmbeteiligung von 68 % wurde folgende Vorlage angenommen: Verpflichtungskredit Sanierung Forsthaus, Ja-Stimmen: 1288, Nein-Stimmen: 249.
Mit einer Stimmbeteiligung von 68 % wurde folgende Vorlage angenommen: Verpflichtungskredit Sanierung Forsthaus, Ja-Stimmen: 1288, Nein-Stimmen: 249. Für die Sanierung des Forsthauses wurde zu Lasten Konto 8200.5040.01 ein Verpflichtungskredit von CHF 595‘000 bewilligt.
Gegen diesen Beschluss kann gemäss Art. 60, Art. 63 und Art. 67a Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen nach dem Urnengang Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli eingereicht werden.
Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.