In Stein AG wird die Fridolinsbrücke saniert
Wie die Gemeinde Stein AG angibt, kann nach Freigabe durch die Regierung mit der Sanierung der Fridolinsbrücke begonnen werden.

Die Rheinbrücke B-015 (Fridolinsbrücke), welche die Gemeinde mit Bad Säckingen verbindet, ist in einem schadhaften Zustand.
Für die Sicherstellung der Tragsicherheit und der Gebrauchstauglichkeit sind Erhaltungsmassnahmen notwendig.
Die Instandsetzung der Fridolinsbrücke wird auf weitere 60 Jahre Restnutzungsdauer ausgelegt. Gleichzeitig erfolgt die Integration eines richtungsgetrennt angeordneten Fahrradverkehrs auf der Brücke.
Diese erfolgt ohne Verbreiterung der nutzbaren Verkehrsfläche und ist mit einer späteren Neugestaltung des Knotens Schaffhauserstrasse kompatibel.
Mit der neuen Führung des Fahrradverkehrs konnte ein Anliegen der beiden Standortgemeinden in das Projekt einfliessen.
Voranschlag für die Brückensanierung beträgt 9'500'000.00 Franken
Der Voranschlag für die Brückensanierung beläuft sich auf 9'500'000.00 Franken. Die Kosten teilen sich der Kanton Aargau und das Land Baden-Württemberg zu gleichen Teilen.
Für die Instandstellungsarbeiten an der Personenunterführung ergibt sich für die Gemeinde Stein ein Kostenanteil von zirka 530'000.00 Franken.
Da es sich gemäss Bestätigung der Abteilung Tiefbau des Departement Bau, Verkehr und Umwelt ausschliesslich um gebundene Ausgaben handelt, ist kein Verpflichtungs- oder Budgetkredit durch die Einwohnergemeindeversammlung erforderlich.
Zustimmung zur Übernahme der kommunalen Kostenanteile
Nachdem der Gemeinderat die Zustimmung zur Übernahme der kommunalen Kostenanteile erteilt hat, wird der Regierungsrat über den Verpflichtungskredit beschliessen.
Anschliessend erfolgt die Vergabe der Bauarbeiten und die Ausführung.
Für den Fahrzeugverkehr bleibt die Brücke während der Bauzeit befahrbar. Schwer- und Ausnahmetransporte werden in der Regel über andere Rheinübergänge umgeleitet.
Über den genauen Baubeginn wird informiert, sobald die Gemeinde darüber Kenntnis hat.