Stein AG stellt die Rechnungen für die Hundesteuer 2023 zu
Wie die Gemeinde Stein AG berichtet, müssen Änderungen in der Hundehaltung bis spätestens 28. April 2023 mitgeteilt werden.
Schon wieder ist ein Jahr vergangen und die Erhebung der Hundetaxe sowie die Nachführung des Hunderegisters stehen in Stein AG an.
Die Hundetaxe beträgt 120 Franken und wird im Mai 2023 in Rechnung gestellt.
Jeder in der Gemeinde gehaltene Hund, der das Alter von drei Monaten erreicht hat, muss im Register eingetragen werden.
Ersthundehalter müssen sich bis 28. April 2023 bei der Gemeindekanzlei melden
Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeinde registrieren lassen, erst dann kann der Tierarzt dem Hund den Chip einsetzen und ihn in der zentralen Datensammelstelle Amicus erfassen.
Neue Hundehalter werden daher gebeten, zwecks Registrierung des Hundes, bis spätestens Freitag, 28. April 2023, bei der Gemeindekanzlei vorbeizukommen und den Heimtierausweis (Impfausweis) mitzubringen.
Wenn es seit April 2022 eine Veränderung gegeben hat, beispielsweise wenn man das Tier weggeben hat oder das Tier verstorben ist, muss man dies ebenfalls mitteilen.
Hundehalter werden gebeten, allfällige Änderungen innert der gleichen Frist der Gemeindekanzlei zu melden.