Tretrecht
Zwischen 1. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern in Hellikon verboten.

Während der Vegetationszeit zwischen 1. April und 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Die Gemeinde Hellikon bittet die Bevölkerung, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.