Zeiningen erinnert Hundehalter an die Entsorgung von Hundekot
Wie die Gemeinde Zeiningen mitteilt, muss Hundekot in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen ordnungsgemäss entsorgt werden.
Der Gemeindeverwaltung ist mitgeteilt worden, dass vermehrt wieder Hundekot liegengelassen wird.
Der Hund muss so gehalten werden, dass er weder Menschen noch Tiere gefährdet oder übermässig belästigt.
Der Vierbeiner muss jederzeit unter Aufsicht und Kontrolle gehalten werden.
Auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen, im Wald sowie auf Schul-, Sport- und Freizeitanlagen, Kinderspielplätzen und Grundwasserschutzzonen S1 und S2 müssen die Hunde an der Leine geführt werden.
Fehlbaren Hundehaltern droht eine Ordnungsbusse
Der Hundekot muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen aufgenommen und ordnungsgemäss entsorgt werden, ansonsten droht eine Ordnungsbusse.
Die Gemeinde appelliert an die Hundehalter, diese Bestimmungen einzuhalten.