Kein Spiegel für Verzweigung in Eschlikon/Wallenwil
Wie die Gemeinde Eschlikon erklärt, darf an der Verzweigung Stationsstrasse /Tösstalstrasse in Wallenwil laut kantonalem Bauamt kein Spiegel aufgestellt werden.
Vielen Verkehrsteilnehmern ist die Situation an der Verzweigung Stationsstrasse/Tösstalstrasse in Wallenwil bekannt.
Von der Stationsstrasse herkommend ist die Sicht nach Westen nur knapp genügend, die Einfahrt in den Kreuzungsbereich mit einem unguten Gefühl verbunden.
Leider ist es dadurch auch schon zu diversen Beinahe-Unfällen oder Unfällen gekommen.
Verschiedentlich haben sich deshalb Einwohner bei der Gemeindeverwaltung gemeldet und den Wunsch geäussert, dass die Situation mit einem Spiegel, welcher die Sicht Richtung Westen verbessert, entschärft werden könnte.
TBA sieht keinen Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf ist aufgrund der bekannten Situation gegeben, weshalb mit den Schweizerischen Bundesbahnen AG in Kontakt getreten wurde, um die Bewilligung für einen geeigneten Standort auf deren Grundstück und Höhe Kreuzungsbereich zu erhalten.
Die Zusage dafür wäre problemlos möglich gewesen.
Da es sich bei der angedachten Massnahme um eine «Signalisation» im weiteren Sinne handelt, musste zudem das Kantonale Tiefbauamt (TBA) um eine Bewilligung zur Aufstellung eines Spiegels kontaktiert beziehungsweise ein Gesuch dazu eingereicht werden.
Das TBA hat nun leider entschieden, dass an der besagten Kreuzung kein Spiegel aufgestellt werden darf.
Gemeinderat bedauert die Entscheidung
Begründet wird die Absage damit, dass die Sichtdistanzen im betreffend Bereich ausreichend sind, sofern vorhandene Pflanzungen im Kreuzungsbereich und bei angrenzenden Liegenschaften «unter Schnitt gehalten werden».
Zudem beträgt die erlaubte Geschwindigkeit im betreffenden Strassenabschnitt maximal 50 Stundenkilometer.
Der Gemeinderat bedauert sehr, dass der gewünschte Spiegel nicht installiert werden darf.