Tempo-30-Zonen sollen Sicherheit in Eschlikon erhöhen
In Eschlikon sollen Tempo-30-Zonen in weiteren Quartieren eingeführt werden, um Sicherheit und Wohnqualität zu steigern. Die Umsetzung startet im Herbst 2025.
![Das Gemeindehaus Eschlikon im Bezirk Münchwilen.](https://c.nau.ch/i/aXVqX/900/das-gemeindehaus-eschlikon-im-bezirk-munchwilen.jpg)
In Eschlikon Oberdorf (nördlich Ortsdurchfahrt ab Schulstrasse), Hurnen und Wallenwil bestehen bereits Tempo-30-Zonen, welche sich bewähren, berichtet die Gemeinde Eschlikon. Nun sollen auch die restlichen Quartiere im Ortsteil Eschlikon auf Tempo-30-Zonen umgestellt werden.
Was in den eingangs erwähnten Gebieten schon länger besteht, erwarten viele Anwohner diverser Quartiere im Ortsteil Eschlikon schon lange: Die Einführung von Tempo-30-Zonen. Dies, um die Sicherheit zu erhöhen und die Wohnqualität zu steigern.
In den folgenden Gebieten soll deshalb im Laufe dieses, beziehungsweise des nächsten Jahres die Einführung stattfinden: Gebiet Rosenstrasse, an Herdernwisstrasse, Sportlerweg, Herdernstrasse, Sefiweidstrasse, Rosenstrasse, Hohleichstrasse, Nordstrasse, Ifangstrasse und Kirchstrasse. Geplante Umsetzung ist im Herbst 2025.
Tempo-30-Ausbau in Eschlikon bis Frühjahr 2026
Im Gebiet Hilagstrasse an Hilagstrasse, Rennweg, Winkelweg, Hackenbergstrasse und Wiesenstrasse. Die Umsetzung ist für Frühjahr 2026 geplant.
Im Gebiet Ziegeleistrasse an Ziegeleistrasse, Eichstrasse, Lindenackerstrasse, Fallackerstrasse, Krummackerstrasse und Kapellstrasse. Geplante Umsetzung ist Frühjahr 2026.
Keine unnötigen «Schikanen»
Wie bereits in den bestehenden Tempo30-Zonen, sollen auch in den restlichen Gebieten nur wo nötig und ausgewiesen Fahrbahnverengungen umgesetzt werden. Schwellen oder andere Massnahmen sind nicht geplant.
Es wird vor allem an die Vernunft der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer appelliert, dass das signalisierte Tempo eingehalten wird.
Ab 14. März 2025 werden die Pläne aller drei Gebiete für das sogenannte Einwendungsverfahren auf der Gemeindeverwaltung aufgelegt und gleichzeitig auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht. Hier besteht die Möglichkeit, Einwände anzubringen, welche durch das Kantonale Tiefbauamt beurteilt und allenfalls in der weiteren Planung berücksichtigt werden.
Informationsveranstaltung zur Umsetzung
Nach Abschluss des Einwendungsverfahrens findet die Auflage aller drei Gebiete für die Verkehrsanordnung statt. Hier besteht dann die Möglichkeit zur Einsprache beim Kantonalen Tiefbauamt. Sowohl die Auflage für das Einwendungsverfahren als auch die Verkehrsanordnung werden in den Eschliker Nachrichten publiziert.
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung herzlich zur Informationsveranstaltung ein am Montag, 3. März 2025 um 18.30 Uhr in der Aula Bächelacker. An der Informationsveranstaltung wird über die vorgesehenen Massnahmen sowie das weitere Vorgehen bezüglich Umsetzung orientiert und es werden Fragen beantwortet.