Aristau erinnert an das Einreichen der Steuererklärung 2022
Wie die Gemeinde Aristau mitteilt, läuft per Ende Juni 2023 die reguläre Frist zur Steuererklärungsabgabe ab. Fristerstreckungen können noch beantragt werden.
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung für Unselbstständig Erwerbende sowie Rentner ist am 31. März 2023 abgelaufen, diejenige der selbstständig Erwerbenden und Landwirte läuft am 30. Juni 2023 ab.
Entsprechende Gesuche für Fristen kann man auf der Webseite des Kanton Aargau beantragen.
Zur Sicherheit und Identifikation wird die zehnstellige Adressnummer benötigt. Diese befindet sich oberhalb der Postanschrift.
Ab Juli werden gebührenpflichtige Mahnungen verschickt
Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2022 erfolgen somit ab dem 1. Juli 2023 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuern sowie unterjährige Steuererklärungen).
Dokumente müssen in Kopie eingereicht werden
Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet.
Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren.
Bei Fragen steht das Regionale Steueramt in Oberwil-Lieli gerne zur Verfügung.